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Die Arbeit geht der Frage nach, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nach 1626a BGB nur dann die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind übertragen werden kann, wenn die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu nicht verweigert. In der verfassungsrechtlichen Beurteilung werden die gesetzgeberischen Annahmen, die der Regelung des 1626a BGB zugrunde liegen, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 einer kritischen Überprüfung unterzogen, und es werden Aspekte einer Neuregelung vorgeschlagen. Hierbei werden auch Erkenntnisse…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit geht der Frage nach, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nach
1626a BGB nur dann die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind übertragen werden kann, wenn die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu nicht verweigert. In der verfassungsrechtlichen Beurteilung werden die gesetzgeberischen Annahmen, die der Regelung des
1626a BGB zugrunde liegen, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 einer kritischen Überprüfung unterzogen, und es werden Aspekte einer Neuregelung vorgeschlagen. Hierbei werden auch Erkenntnisse aus den Sozialwissenschaften sowie einer eigenen empirischen Erhebung bei deutschen Jugendämtern fruchtbar gemacht. Maßstab ist stets das Kindeswohl, welches durchgängiges verfassungsrechtliches Leitmotiv ist.
Autorenporträt
Die Autorin: Sandra Fink wurde 1975 in Dresden geboren und studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main. 2001 Erstes juristisches Staatsexamen. Seit 2003 Referendariat in Darmstadt.