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»Die souveräne Macht kann nicht verwirkt werden.« Dieser apodiktischen Aussage von Thomas Hobbes wird in der Arbeit widersprochen. Der moderne staatliche Leviathan ist janusköpfig. Hinter der Schutzverantwortung für seine Bevölkerung kann sich ungezügeltes Machtstreben unter Verletzung ihrer grundlegenden Rechte verbergen, während Eingriffe durch die Staatengemeinschaft wegen Verstoßes gegen die völkerrechtliche Souveränität nicht erfolgen dürfen. Unter Einbeziehung von Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte und Staatsphilosophie wird untersucht, ob die anthropozentrische Wende im Völkerrecht…mehr

Produktbeschreibung
»Die souveräne Macht kann nicht verwirkt werden.« Dieser apodiktischen Aussage von Thomas Hobbes wird in der Arbeit widersprochen. Der moderne staatliche Leviathan ist janusköpfig. Hinter der Schutzverantwortung für seine Bevölkerung kann sich ungezügeltes Machtstreben unter Verletzung ihrer grundlegenden Rechte verbergen, während Eingriffe durch die Staatengemeinschaft wegen Verstoßes gegen die völkerrechtliche Souveränität nicht erfolgen dürfen. Unter Einbeziehung von Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte und Staatsphilosophie wird untersucht, ob die anthropozentrische Wende im Völkerrecht den Weg für einen allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verwirkung von Souveränität und daraus abgeleiteten Rechten ebnet. Die Verwirkung von Staatenimmunität wird teilweise bejaht, die Verwirkung von territorialer Unversehrtheit am Beispiel der humanitären Intervention verneint und die Möglichkeit der abhelfenden Sezession wegen Verwirkung des Rechts auf territoriale Einheit befürwortet.
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Autorenporträt
Anna Bodemann studierte Rechtswissenschaften von 2001 bis 2005 an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Virginia School of Law. Die beiden juristischen Staatsexamina erfolgten in Hamburg in den Jahren 2006 und 2012. Die am Lehrstuhl von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio entstandene und mit einem Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderte Dissertation wurde 2022 von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn angenommen.