Seit Beginn der COVID-19-Pandemie haben rein virtuelle Haupt- und Gesellschafterversammlungen eine neue Aktualität erfahren. Der Autor zeigt auf, dass rein virtuelle Hauptversammlungen - vorbehaltlich der befristeten Maßnahmengesetzgebung - aktienrechtlich unzulässig sind. Er arbeitet den Mehrwert rein virtueller Hauptversammlungen heraus und setzt sich kritisch mit teilweise vorgebrachten Einwänden auseinander. Hierbei lässt er rechtsvergleichende Erwägungen einfließen. Im Ergebnis plädiert er für die gesetzliche Zulassung der virtuellen Hauptversammlung im AktG und entwirft konkrete Gesetzesvorschläge. Zudem untersucht der Autor die rechtliche Zulässigkeit virtueller GmbH-Gesellschafterversammlungen. Er ordnet diese in die Systematik des GmbHG ein und schlägt Anpassungen des GmbHG vor.