Die deutschen Kolonialgesellschaften hatten eine Vielzahl von Vorläufern, die in unterschiedlichem Maße wirtschaftlich und politisch erfolgreich waren. Die großen Chartergesellschaften haben seit Anfang des 17. Jahrhunderts in der Kolonialgeschichte eine entscheidende Rolle gespielt. Im Zuge des Imperialismus wurden erneut Schutzbriefe an Kolonialgesellschaften verliehen, so auch 1885 jeweils an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft und an die Neuguinea-Kompanie. Die Arbeit untersucht - auf der Grundlage der wissenschaftlichen Literatur aus dem Zeitraum 1860 bis 1914 - die völker- und staatsrechtliche Stellung dieser Gesellschaften. Sie beleuchtet die völkerrechtliche Bedeutung des Gebietserwerbes und den Rechtsstatus der Kompanien nach dem Erwerb eines Schutzbriefes und stellt schließlich einen Vergleich an mit den bedeutsamen Ostindienkompanien Englands und der Niederlande.