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Im Blickfeld dieser Monographie steht die Frage, wie der Kompetenzspielraum der Europäischen Union (EU) als neues und zugleich neuartiges Völkerrechtssubjekt zu den Befugnissen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaften abzugrenzen ist.
Die Untersuchung gliedert sich in fünf Teile. Zunächst wird die Problematik der völkerrechtlichen Einordnung der EU aus unterschiedlichen Blickwinkeln näher dargestellt. Dieser erste Teil endet mit der für die weitere Untersuchung wichtigen Vorfrage, wie eine völkerrechtliche von einer europarechtlichen Einordnung der EU abzugrenzen ist, welche…mehr

Produktbeschreibung
Im Blickfeld dieser Monographie steht die Frage, wie der Kompetenzspielraum der Europäischen Union (EU) als neues und zugleich neuartiges Völkerrechtssubjekt zu den Befugnissen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaften abzugrenzen ist.

Die Untersuchung gliedert sich in fünf Teile. Zunächst wird die Problematik der völkerrechtlichen Einordnung der EU aus unterschiedlichen Blickwinkeln näher dargestellt. Dieser erste Teil endet mit der für die weitere Untersuchung wichtigen Vorfrage, wie eine völkerrechtliche von einer europarechtlichen Einordnung der EU abzugrenzen ist, welche Bereiche der EU für eine völkerrechtliche Analyse in Betracht kommen und welche Auslegungmethoden auf das zu besprechende Primärrecht anzuwenden sind.

Es schließt sich die völkerrechtliche Einordnung der EU an. Der zweite Teil hat die Definition des Völkerrechtssubjekts Staat und die Prüfung, ob die EU der aufgestellten Staatsdefinition entspricht, zum Gegenstand. Der dritte Teil behandelt die Frage, ob das in Maastricht geschaffene Gebilde als Völkerrechtssubjekt Internationale Organisation (IO) anzusehen ist. Muß auch die Einordnung als IO abgelehnt werden, so ist gleichwohl in einem vierten Teil die Charakterisierung als traditionelles Völkerrechtssubjekt, als neuartige völkerrechtliche Organisationsform und als Internationaler Zusammenschluß ohne Völkerrechtssubjektivität zu untersuchen.

In einem abschließenden fünften Teil wird die völkerrechtliche Verfaßtheit der EU unter Berücksichtigung der Reformdebatte auf der Revisionskonferenz von Turin einer kritischen Bewertung unterzogen. In einer Schlußbetrachtung behandelt der Autor die zukünftige Stellung der EU auf den unterschiedlichen Ebenen völkerrechtlicher Zusammenarbeit.