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Die vorliegende Dissertation widmet sich der völkerrechtlichen Einordnung internationaler nichtstaatlicher Organisationen (INGOs). Der Autor nimmt daher nach einleitenden Kapiteln, die sich der Rolle der INGOs und der Problematik der Völkerrechtssubjektivität widmen, im Hauptteil dazu Stellung, inwieweit dem völkerrechtlichen Primärrecht, verschiedenen Amtssitzabkommen internationaler Organisationen und dem sogenannten Sekundärrecht internationaler Organisationen Rechte und Pflichten zu entnehmen sind, die den Schluß auf eine Völkerrechtssubjektivität von INGOs erlauben.
Hempel kommt dabei
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Produktbeschreibung
Die vorliegende Dissertation widmet sich der völkerrechtlichen Einordnung internationaler nichtstaatlicher Organisationen (INGOs). Der Autor nimmt daher nach einleitenden Kapiteln, die sich der Rolle der INGOs und der Problematik der Völkerrechtssubjektivität widmen, im Hauptteil dazu Stellung, inwieweit dem völkerrechtlichen Primärrecht, verschiedenen Amtssitzabkommen internationaler Organisationen und dem sogenannten Sekundärrecht internationaler Organisationen Rechte und Pflichten zu entnehmen sind, die den Schluß auf eine Völkerrechtssubjektivität von INGOs erlauben.

Hempel kommt dabei zu dem Ergebnis, daß sich allen vorbenannten Rechtskomplexen Rechte bzw. Pflichten von INGOs entnehmen lassen, die den Schluß auf ihre Völkerrechtssubjektivität erlauben. Besonders klar kommt dies in Artikel 48 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Ausdruck, der INGOs gar ein eigenes Klagerecht einräumt. Zumindest hinsichtlich dieser letztgenannten Norm dürften auch die letzten Zweifler in der Literatur davon überzeugt sein, daß INGOs zumindest eine partielle Völkerrechtssubjektivität zusteht. Daß sich die Rechtsstellung der INGOs jedoch keineswegs nur aus einigen wenigen völkerrechtlichen Normen herleiten läßt, sondern das gesamte Völkerrecht wie einen roten Faden durchzieht, wird an einer Vielzahl von Normenkomplexen belegt.
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