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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universität des Saarlandes (Europa-Institut), Veranstaltung: Aktuelle Herausforderungen des Internationalen Wirtschaftsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Alternative Streitbelegungsmechanismen, wie z.B. die Schiedsgerichtsbarkeit, sind in der heutigen Zeit im internationalen Raum, wo Gerichte und Institutionen mit Verfahren überlastet sind, von großer Bedeutung. Doch was bedeutet Schiedsgerichtsbarkeit überhaupt? Dieser Frage geht die vorliegende…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universität des Saarlandes (Europa-Institut), Veranstaltung: Aktuelle Herausforderungen des Internationalen Wirtschaftsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Alternative Streitbelegungsmechanismen, wie z.B. die Schiedsgerichtsbarkeit, sind in der heutigen Zeit im internationalen Raum, wo Gerichte und Institutionen mit Verfahren überlastet sind, von großer Bedeutung. Doch was bedeutet Schiedsgerichtsbarkeit überhaupt? Dieser Frage geht die vorliegende Arbeit nach.Auch wenn die Definition dieses Terminus im internationalen Bereich umstritten ist, kann dennoch als Ausgangspunkt festgehalten werden, dass die Schiedsgerichtsbarkeit generell auf einer freiwilligen Schiedsvereinbarung der Parteien basiert, worin niedergeschrieben ist, dass diese im Fall einer Streitigkeit auf einen staatlichen Gerichtsprozess verzichten und stattdessen einen oder mehrere nicht-staatliche, private Schiedsrichter ernennen, welche die Konfliktlösung übernehmen und den Konflikt mittels eines rechtskraftigen Schiedsspruchs endgültig beenden sollen. Demzufolge ist ein Schiedsspruch das Endprodukt eines solchen alternativen Verfahrens, und zwar mit Bindungswirkung für die Parteien.Obgleich der Schiedsspruch einen internationalen Konflikt endgültig löst, zieht seine Anerkennung und Vollstreckung des Öfteren Probleme nach sich. Mit einigen dieser Probleme wird sich diese Seminararbeit beschäftigen, vor allem im Hinblick auf Schiedssprüche, die innerhalb der EU erlassen, aber in Drittstaaten vollstreckt werden sollen. Denn es ist für die Parteien sehr interessant, Gerichte von Drittstaaten zur Vollstreckung des Schiedsspruchs anzurufen, wenn das zuständige Gericht eines Mitgliedstaats gerade nicht dazu bereit ist, diesen - beispielsweise wegen der Inkompatibilitat mit Unionsrecht - zu vollstrecken. In diesem Kontext werden vor allem solche Schiedssprüche, die bzgl. bilateraler Investitionsabkommen erlassen worden sind, näher betrachtet. Das Augenmerk wird zuerst auf das New Yorker Übereinkommen und darauf folgend auf das Washingtoner Übereinkommen gerichtet. Anschließend wird analysiert, inwiefern aufgehobene Schiedssprüche in Drittstaaten vollstreckt werden konnen.
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