Die Vollstreckung von Urteilen auf Leistung Zug um Zug
Andreas Günther
Broschiertes Buch

Die Vollstreckung von Urteilen auf Leistung Zug um Zug

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Für die Vollstreckung eines Titels auf Leistung Zug um Zug gilt: Der Schuldner muss nur leisten, wenn ihm die Gegenleistung angeboten wird oder er sich bereits in Annahmeverzug befindet. Im Verfahren nach756 I ZPO muss der Gerichtsvollzieher deshalb beurteilen, ob der Gläubiger dem Schuldner die Gegenleistung in einer Weise angeboten hat, die den Annahmeverzug begründet. Die dem Gerichtsvollzieher dabei zukommende Prüfungskompetenz ist in Literatur, Rechtsprechung und Praxis sehr umstritten. Insbesondere ist strittig, ob der Gerichtsvollzieher die Gegenleistung auf ihre materiellrechtliche...