Mit der Einrichtung der internationalen Strafgerichte für Ruanda und für das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens hat die alte Idee der völkerstrafrechtlichen Haftbarmachung von Einzelpersonen eine neue Dimension erreicht. Diese Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die historische Entwicklung der internationalen Strafrechtspflege anhand einer Untersuchung der bisherigen Internationalen Strafgerichtshöfe. Anschließend werden die drei internationalen Straftatbestände - Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - daraufhin untersucht, ob sie dem Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege gerecht werden. Damit wird eine Rechtsmaterie aufbereitet, die von politisch stark zunehmender Bedeutung ist.