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Matthias H. Klingner diskutiert in der vorliegenden Untersuchung zum einen, ob der Rechtsschutz der Bieter gegen die Zuschlagsentscheidung mit der Einführung der Vorabinformationspflicht in 13 VgV - als der Schlüsselnorm des Vergaberechtsschutzes - hinreichend effektiv ist und damit den Vorgaben des Europarechts entspricht. Zu den zahlreichen praxisrelevanten Anwendungsproblemen des 13 VgV entwickelt er fundierte Lösungen unter umfassender Berücksichtigung der Entscheidungspraxis und Literatur. So werden etwa der Anwendungsbereich des 13 VgV (z. B. für de-facto-Vergaben) und die Reichweite…mehr

Produktbeschreibung
Matthias H. Klingner diskutiert in der vorliegenden Untersuchung zum einen, ob der Rechtsschutz der Bieter gegen die Zuschlagsentscheidung mit der Einführung der Vorabinformationspflicht in
13 VgV - als der Schlüsselnorm des Vergaberechtsschutzes - hinreichend effektiv ist und damit den Vorgaben des Europarechts entspricht. Zu den zahlreichen praxisrelevanten Anwendungsproblemen des
13 VgV entwickelt er fundierte Lösungen unter umfassender Berücksichtigung der Entscheidungspraxis und Literatur. So werden etwa der Anwendungsbereich des
13 VgV (z. B. für de-facto-Vergaben) und die Reichweite dessen Nichtigkeitsfolge thematisiert. Zum anderen wird in Bezug auf den Rechtsschutz gegen die Aufhebung des Vergabeverfahrens insbesondere untersucht, ob nicht auch zusätzlich eine Vorabinformationspflicht vor Aufhebung der Ausschreibung vorgesehen werden sollte. Darüber hinaus wendet sich Klingner dem Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte zu und analysiert die Bedeutung der Neuregelungen in Sachsen und Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2003, die Vorabinformationspflichten auch für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte einführten.
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