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Das Buch verfolgt die Zielsetzung, das im Allgemeinen Teil des StGB verankerte System der Vorfeldstrafbarkeit, welches in den
30 und 31 seinen Ausdruck gefunden hat, näher zu beleuchten. Auf Grundlage dieser Untersuchung werden die Problemfelder der Bestimmungen herausgearbeitet und die vielfältigen Sachfragen einer Lösung zugeführt. Dabei treten vor allem Bezüge zu den Vorschriften über Täterschaft und Teilnahme sowie Versuch und Rücktritt in den Vordergrund, wobei die Besonderheiten der Vorfeldstrafbarkeit stets in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt werden. Ein weiteres Anliegen…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch verfolgt die Zielsetzung, das im Allgemeinen Teil des StGB verankerte System der Vorfeldstrafbarkeit, welches in den

30 und 31 seinen Ausdruck gefunden hat, näher zu beleuchten. Auf Grundlage dieser Untersuchung werden die Problemfelder der Bestimmungen herausgearbeitet und die vielfältigen Sachfragen einer Lösung zugeführt. Dabei treten vor allem Bezüge zu den Vorschriften über Täterschaft und Teilnahme sowie Versuch und Rücktritt in den Vordergrund, wobei die Besonderheiten der Vorfeldstrafbarkeit stets in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt werden. Ein weiteres Anliegen dieser Abhandlung besteht darin, die genannten Vorschriften über die Vorfeldstrafbarkeit in das Gefüge der Pönalisierung von Vorfeldverhalten allgemein einzuordnen. Dazu wird der Blick über die

30 und 31 hinaus auf die im Besonderen Teil des StGB vertypten Vorfeldstraftatbestände erweitert. Die hierbei auftretenden Probleme und Friktionen werden dann anhand einer derartigen Bestimmung -
176 Abs. 5 - exemplifiziert und einer Lösung zugeführt.
Autorenporträt
Der Autor: Karol Thalheimer, geboren 1978 in Leutkirch im Allgäu, hat von 1999 bis 2003 das Studium für den gehobenen Verwaltungsdienst der Innenverwaltung des Landes Baden-Württemberg an der Fachhochschule Kehl und verschiedenen Praxisstationen erfolgreich absolviert. Zum Wintersemester 2003/2004 nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz auf und beendete es im Frühjahr 2006 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen. Seither ist er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsinformatik und Außergerichtliche Konfliktbeilegung der Universität Konstanz tätig.