Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, das Institut der Sachwalterschaft angesichts des Verbotsprozesses zu analysieren und dabei die Lehren und Neuerungen zu betrachten, die das Gesetz 13.146/2015 für Menschen mit Behinderungen mit sich bringt. Es ist wichtig, die Sachwalterschaft als ein Mittel hervorzuheben, das eingesetzt wird, um den Schutz von Menschen mit Behinderungen über 18 Jahren zu gewährleisten und die Interessen von behinderten Menschen über 18 Jahren im Allgemeinen zu schützen. Mit dem neuen Gesetz, dem "Statut der Person mit Behinderung", hat sich die Autonomie von Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, um ihre zivilrechtlichen Angelegenheiten zu regeln, weiterentwickelt. Auf diese Weise haben wir analysiert, inwieweit es möglich ist, denjenigen, die vor den Änderungen durch das Gesetz 13.146/2015 als absolut oder sogar relativ unfähig galten, eine effektive Autonomie zu garantieren.