Seit über 50 Jahren dient die Vorrangprüfung als zentrales Steuerungsinstrument des deutschen Arbeitsmigrationsrechts: An der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Zuwanderungsrecht wird mit ihr geprüft, ob für eine Beschäftigung, für die ein drittstaatsangehöriger Ausländer ein Arbeitsplatzangebot in Deutschland erhalten hat, »bevorrechtigte« Arbeitnehmer (also Deutsche, ihnen hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs gleichgestellte Drittstaatsangehörige und EU-Bürger) nicht zur Verfügung stehen (§ 39 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG). Im Lichte des in den vergangenen Jahren graduell reduzierten Anwendungsbereichs der Vorrangprüfung hinterfragt diese Arbeit kritisch, inwiefern die Vorrangprüfung überhaupt noch einen Platz im modernen Arbeitsmigrationsrecht hat, und betrachtet im Zuge dessen die Stellung der Vorrangprüfung in der Systematik des Arbeitsmigrationsrechts sowie ihren Begriff, ihre Voraussetzungen, ihren Anwendungsbereich und Aufstieg und Fall, ihren Sinn und Zweck sowie mögliche Alternativen.
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