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Seit über 50 Jahren dient die Vorrangprüfung als zentrales Steuerungsinstrument des deutschen Arbeitsmigrationsrechts: An der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Zuwanderungsrecht wird mit ihr geprüft, ob für eine Beschäftigung, für die ein drittstaatsangehöriger Ausländer ein Arbeitsplatzangebot in Deutschland erhalten hat, »bevorrechtigte« Arbeitnehmer (also Deutsche, ihnen hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs gleichgestellte Drittstaatsangehörige und EU-Bürger) nicht zur Verfügung stehen (§ 39 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG). Im Lichte des in den vergangenen Jahren graduell reduzierten…mehr

Produktbeschreibung
Seit über 50 Jahren dient die Vorrangprüfung als zentrales Steuerungsinstrument des deutschen Arbeitsmigrationsrechts: An der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Zuwanderungsrecht wird mit ihr geprüft, ob für eine Beschäftigung, für die ein drittstaatsangehöriger Ausländer ein Arbeitsplatzangebot in Deutschland erhalten hat, »bevorrechtigte« Arbeitnehmer (also Deutsche, ihnen hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs gleichgestellte Drittstaatsangehörige und EU-Bürger) nicht zur Verfügung stehen (§ 39 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG). Im Lichte des in den vergangenen Jahren graduell reduzierten Anwendungsbereichs der Vorrangprüfung hinterfragt diese Arbeit kritisch, inwiefern die Vorrangprüfung überhaupt noch einen Platz im modernen Arbeitsmigrationsrecht hat, und betrachtet im Zuge dessen die Stellung der Vorrangprüfung in der Systematik des Arbeitsmigrationsrechts sowie ihren Begriff, ihre Voraussetzungen, ihren Anwendungsbereich und Aufstieg und Fall, ihren Sinn und Zweck sowie mögliche Alternativen.
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Autorenporträt
Julia Uznanski, LL.B. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin. Sie hat mehrere Jahre Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsmigrationsrechts und Arbeitsrechts. Sie veröffentlicht regelmäßig im Arbeitsmigrationsrecht. Ihr Studium im englischen und deutschen Recht absolvierte sie am King's College London und an der Humboldt-Universität zu Berlin, an der sie auch promovierte.