Weder die Betreuungsbedürftigkeit noch die Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters führen zu seinem Ausschluss aus der Personengesellschaft. Um die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, werden vermehrt Vorsorgevollmachten verwendet. Der Autor beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit dieser - mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit - faktisch unwiderruflichen Vollmachten mit den personengesellschaftsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere mit dem Abspaltungsverbot. Hierzu werden Vergleiche zu anderen Fällen der Fremdverwaltung von Gesellschafterrechten, wie der Betreuung und der Testamentsvollstreckung, gezogen. Damit ein Vorsorgebevollmächtigter aber sämtliche Gesellschafterrechte ausüben kann, ist die Zustimmung aller Mitgesellschafter erforderlich.