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Weder die Betreuungsbedürftigkeit noch die Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters führen zu seinem Ausschluss aus der Personengesellschaft. Um die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, werden vermehrt Vorsorgevollmachten verwendet. Der Autor beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit dieser - mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit - faktisch unwiderruflichen Vollmachten mit den personengesellschaftsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere mit dem Abspaltungsverbot. Hierzu werden Vergleiche zu anderen Fällen der Fremdverwaltung von Gesellschafterrechten, wie der Betreuung und der…mehr

Produktbeschreibung
Weder die Betreuungsbedürftigkeit noch die Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters führen zu seinem Ausschluss aus der Personengesellschaft. Um die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, werden vermehrt Vorsorgevollmachten verwendet. Der Autor beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit dieser - mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit - faktisch unwiderruflichen Vollmachten mit den personengesellschaftsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere mit dem Abspaltungsverbot. Hierzu werden Vergleiche zu anderen Fällen der Fremdverwaltung von Gesellschafterrechten, wie der Betreuung und der Testamentsvollstreckung, gezogen. Damit ein Vorsorgebevollmächtigter aber sämtliche Gesellschafterrechte ausüben kann, ist die Zustimmung aller Mitgesellschafter erforderlich.
Autorenporträt
Julius Busold studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und promovierte an der Ruhr-Universität Bochum bei Herrn Prof. Dr. Andreas Jurgeleit. Er ist Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht in einer wirtschaftsberatenden mittelständischen Kanzlei.