Die Untersuchung setzt sich mit der Frage zur Vorstandsbinnenhaftung unter dem LkSG auseinander. Weil das LkSG die Vorstandspflichten konturiert, beeinflusst es die Vorstandshaftung gem. § 93 Abs. 2 S. 1 AktG. Die vertiefte Beschäftigung mit den Normen des LkSG mündet in der Erkenntnis, dass das LkSG ein nicht unerhebliches Maß an Rechtsunsicherheit aufweist und dem Vorstandsmitglied einen weiten Entscheidungsspielraum bei der Pflichtenerfüllung einräumt. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Untersuchung differenzierte Maßstäbe, wie der gesetzliche Entscheidungsspielraum und die unklare…mehr
Die Untersuchung setzt sich mit der Frage zur Vorstandsbinnenhaftung unter dem LkSG auseinander. Weil das LkSG die Vorstandspflichten konturiert, beeinflusst es die Vorstandshaftung gem. § 93 Abs. 2 S. 1 AktG. Die vertiefte Beschäftigung mit den Normen des LkSG mündet in der Erkenntnis, dass das LkSG ein nicht unerhebliches Maß an Rechtsunsicherheit aufweist und dem Vorstandsmitglied einen weiten Entscheidungsspielraum bei der Pflichtenerfüllung einräumt. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Untersuchung differenzierte Maßstäbe, wie der gesetzliche Entscheidungsspielraum und die unklare Rechtslage im Hinblick auf die Vorstandsbinnenhaftung rechtlich zu behandeln sind. Auf Rechtsfolgenseite setzt sich die Untersuchung u.a. mit der Zulässigkeit des Bußgeldregresses auseinander. Sie stellt schließlich fest, dass sich die Vorstandsbinnenhaftung aufgrund neuer Haftungsrisiken erweitert. Relevante Änderungen aufgrund europäischen Regulierungsbestrebungen sind berücksichtigt.
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Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 233
Felix Geh studierte Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre an der TU München und bis 2019 Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und dem Chicago-Kent College of Law. Anschließend absolvierte er bis 2021 seinen juristischen Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk München. Von 2022 bis 2023 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht von Herrn Professor Dr. Michael Kort tätig. In dieser Zeit entstand seine Dissertation. Seit 2023 ist er Rechtsanwalt in München.
Inhaltsangabe
1. Einleitung Anlass und Untersuchungsgegenstand - Gang der Untersuchung
2. Grundlegendes zur Haftung des Vorstands gemäß 93 Abs. 2 S. 1 AktG unter dem LkSG Sinn und Zweck der Vorstandsbinnenhaftung gemäß 93 Abs. 2 S. 1 AktG - Existenz einer zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Sperrwirkung von 3 Abs. 3 LkSG
3. Pflichtverletzung bei Verstößen gegen das LkSG Vorstandspflichten - Pflichten aus dem LkSG
4. Verschulden
5. Umgang mit rechtlicher Unsicherheit und gesetzlichem Entscheidungsspielraum Der Ermessensspielraum durch die Angemessenheitsregelung gemäß 3 Abs. 2 LkSG im Rahmen der Binnenhaftung - Umgang mit rechtlicher Unsicherheit im Rahmen der Binnenhaftung
7. Versicherbarkeit des Haftungsrisikos Funktion und Ausgestaltung der D&O-Versicherung - Interessenlage beim Abschluss einer D&O-Versicherung - Verpflichtender Selbstbehalt gemäß 93 Abs. 2 S. 3 AktG und Versicherbarkeit - Begrenzung des Versicherungsschutzes bei Verstößen gegen das LkSG - Zwischenergebnis
1. Einleitung Anlass und Untersuchungsgegenstand - Gang der Untersuchung
2. Grundlegendes zur Haftung des Vorstands gemäß 93 Abs. 2 S. 1 AktG unter dem LkSG Sinn und Zweck der Vorstandsbinnenhaftung gemäß 93 Abs. 2 S. 1 AktG - Existenz einer zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Sperrwirkung von 3 Abs. 3 LkSG
3. Pflichtverletzung bei Verstößen gegen das LkSG Vorstandspflichten - Pflichten aus dem LkSG
4. Verschulden
5. Umgang mit rechtlicher Unsicherheit und gesetzlichem Entscheidungsspielraum Der Ermessensspielraum durch die Angemessenheitsregelung gemäß 3 Abs. 2 LkSG im Rahmen der Binnenhaftung - Umgang mit rechtlicher Unsicherheit im Rahmen der Binnenhaftung
7. Versicherbarkeit des Haftungsrisikos Funktion und Ausgestaltung der D&O-Versicherung - Interessenlage beim Abschluss einer D&O-Versicherung - Verpflichtender Selbstbehalt gemäß 93 Abs. 2 S. 3 AktG und Versicherbarkeit - Begrenzung des Versicherungsschutzes bei Verstößen gegen das LkSG - Zwischenergebnis
8. Gesamtergebnis
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Impressum
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