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Nach einem knappen Jahrzehnt legislatorischer Vorarbeiten und auf dem Hintergrund von Anregungen der EG-Kommission aus den Jahren 1994 und 1998 hat der italienische Gesetzgeber mit dem Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 das neue Rechtsinstitut des Familienvertrages (patto di famiglia) in das italienische Zivilgesetzbuch aufgenommen. Zweck dieser Neuregelung ist es, die Unternehmensnachfolge (passaggio generazionale dell'azienda) - insbesondere in mittelständisch geprägten Unternehmen - zu erleichtern, und bislang bestehende Gefährdungen der Unternehmenskontinuität durch das Erbrecht, insbesondere die…mehr

Produktbeschreibung
Nach einem knappen Jahrzehnt legislatorischer Vorarbeiten und auf dem Hintergrund von Anregungen der EG-Kommission aus den Jahren 1994 und 1998 hat der italienische Gesetzgeber mit dem Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 das neue Rechtsinstitut des Familienvertrages (patto di famiglia) in das italienische Zivilgesetzbuch aufgenommen. Zweck dieser Neuregelung ist es, die Unternehmensnachfolge (passaggio generazionale dell'azienda) - insbesondere in mittelständisch geprägten Unternehmen - zu erleichtern, und bislang bestehende Gefährdungen der Unternehmenskontinuität durch das Erbrecht, insbesondere die Ausgestaltung des Pflichtteilsrechts, auszuschalten. Damit ist das neue Rechtsinstitut auch für die zahlreichen in Deutschland unternehmerisch tätigen italienischen Staatsangehörigen von Interesse, ferner - wegen § 2369 BGB - für deutsche Nachlassgerichte und Rechtsberater. Die Verfasserin stellt dar, inwieweit sich durch die Einführung des patto di famiglia im Vergleich zu den bisherigen Instrumenten zur Vorwegnahme der Erbfolge neue Gestaltungsmöglichkeiten im italienischen Unternehmenserbrecht eröffnen und ob und inwieweit im deutschen Recht ein Bedürfnis für eine dem Familienvertrag entsprechende Regelung besteht.
Autorenporträt
Die Autorin: Susanne Kratzer, geboren 1980 in München, studierte an den Universitäten Passau und Pavia (Italien) Rechtswissenschaften. Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung trat sie 2004 in den Referendarsdienst beim Oberlandesgericht München ein. Die Wahlstation leistete sie bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York ab. Die Verfasserin legte im Jahre 2006 ihre Zweite juristische Staatsprüfung ab und begann im Anschluss daran ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Augsburg. Seit 2008 ist die Autorin Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I.