Die Energieversorgung ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen klimapolitischen Herausforderungen von essenzieller Bedeutung. Die Frage der Verteilung der Aufgabenwahrnehmung zwischen Staat und Gesellschaft - sowohl allgemein als auch insbesondere in der Energiewirtschaft - ist eine solche, welche die Wissenschaft seit langem beschäftigt. In Anbetracht dessen, widmet sich diese Untersuchung der Folgefrage danach, wie Private an das Gemeinwohl gebunden werden, wenn sie Gemeinwohlbelange im Energiesektor wahrnehmen. Die Regulierung ist ein zentrales Instrument zur Gemeinwohlbindung privater…mehr
Die Energieversorgung ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen klimapolitischen Herausforderungen von essenzieller Bedeutung. Die Frage der Verteilung der Aufgabenwahrnehmung zwischen Staat und Gesellschaft - sowohl allgemein als auch insbesondere in der Energiewirtschaft - ist eine solche, welche die Wissenschaft seit langem beschäftigt. In Anbetracht dessen, widmet sich diese Untersuchung der Folgefrage danach, wie Private an das Gemeinwohl gebunden werden, wenn sie Gemeinwohlbelange im Energiesektor wahrnehmen. Die Regulierung ist ein zentrales Instrument zur Gemeinwohlbindung privater Tätigkeit, woraus sich hier die Fragestellung ergibt, die dahingeht, die Gemeinwohlbindungen im Energierecht zu analysieren, denkbare Optimierungsoptionen (u.a. einer weiteren Einbindung von Privaten in die Aufgabenerfüllung) aufzuzeigen, sowie zu analysieren, ob der aktuelle Regulierungsrahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung durch Private im Sinne einer Gemeinwohlverwirklichung geeignet ist.
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Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer 240
Leo Koltsoff studierte International Business Administration an der Tallinner Technischen Universität und Rechtswissenschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt mit einem Schwerpunkt im Europarecht. Er absolvierte das Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt mit Stationen in Berlin, Brüssel und Speyer. Seine Promotion erfolgte an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer bei Prof. Dr. Ziekow mit einer Dissertation zu einem Regulierungsthema. Seit 2013 ist Leo Koltsoff als Rechtsanwalt in Frankfurt tätig.
Inhaltsangabe
A. Einleitung B. Allgemeiner Teil: Definition einer öffentlichen Aufgabe - Gemeinwohl - Gewährleistungsverantwortung - Grundrechte in der Gewährleistungsverwaltung - Regulierung als Instrument der Gewährleistungsverwaltung C. Gemeinwohlbindung im Energierecht: Gesetzesziele und -zwecke - Zielkonflikte - Grundsätze des 1 a EnWG - Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen - Entflechtung - Netzanschluss - Netzzugang und Netzentgelte - Genehmigungspflicht als Marktzutrittskontrolle - Grundversorgungspflicht - Energiepreiskontrolle D. Leitungswettbewerb als ein Instrument der Gemeinwohlverwirklichung: Ökonomische Möglichkeit des Leitungswettbewerbs - Wettbewerb im deutschen Fernleitungsnetz - Leitungswettbewerb und befristete Ausnahme neuer Infrastrukturen von der Regulierung - Leitungswettbewerb und Merchant Lines als weiteres Instrument zur Gemeinwohlmaximierung - Leitungswettbewerb durch Direktleitungen E. Fachplanung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Erforderlichkeit der Fachplanung in der Energiewirtschaft - Raumbezogene Konflikte - Enteignungsmöglichkeit - Historische Entwicklung des Planungsrechts - Allgemeines zu Leitungsplanung - Allgemeines zu Planung von Erzeugungsanlagen - Netzbedarfsplanung im Detail F. Enteignung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Unternehmensbezogene Betrachtung der Gemeinwohlbindung - Vorhabenbezogene Gemeinwohlbindung - Vorbereitung der Enteignungsentscheidung - Entscheidung über die Enteignung dem Grunde nach - Rechtsschutz - Enteignungsverfahren im engeren Sinne - NAV / NDAV als Alternative zur Enteignung G. Regelungen der Wegenutzung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Diskriminierungsverbot / einfache Wegenutzungsverträge - Kritik des 46 EnWG sowie des Leitungswettbewerbs - Qualifizierte Wegenutzungsverträge - Rechtsschutz H. Fazit und Empfehlungen Literatur- und Stichwortverzeichnis
A. Einleitung B. Allgemeiner Teil: Definition einer öffentlichen Aufgabe - Gemeinwohl - Gewährleistungsverantwortung - Grundrechte in der Gewährleistungsverwaltung - Regulierung als Instrument der Gewährleistungsverwaltung C. Gemeinwohlbindung im Energierecht: Gesetzesziele und -zwecke - Zielkonflikte - Grundsätze des 1 a EnWG - Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen - Entflechtung - Netzanschluss - Netzzugang und Netzentgelte - Genehmigungspflicht als Marktzutrittskontrolle - Grundversorgungspflicht - Energiepreiskontrolle D. Leitungswettbewerb als ein Instrument der Gemeinwohlverwirklichung: Ökonomische Möglichkeit des Leitungswettbewerbs - Wettbewerb im deutschen Fernleitungsnetz - Leitungswettbewerb und befristete Ausnahme neuer Infrastrukturen von der Regulierung - Leitungswettbewerb und Merchant Lines als weiteres Instrument zur Gemeinwohlmaximierung - Leitungswettbewerb durch Direktleitungen E. Fachplanung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Erforderlichkeit der Fachplanung in der Energiewirtschaft - Raumbezogene Konflikte - Enteignungsmöglichkeit - Historische Entwicklung des Planungsrechts - Allgemeines zu Leitungsplanung - Allgemeines zu Planung von Erzeugungsanlagen - Netzbedarfsplanung im Detail F. Enteignung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Unternehmensbezogene Betrachtung der Gemeinwohlbindung - Vorhabenbezogene Gemeinwohlbindung - Vorbereitung der Enteignungsentscheidung - Entscheidung über die Enteignung dem Grunde nach - Rechtsschutz - Enteignungsverfahren im engeren Sinne - NAV / NDAV als Alternative zur Enteignung G. Regelungen der Wegenutzung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Diskriminierungsverbot / einfache Wegenutzungsverträge - Kritik des 46 EnWG sowie des Leitungswettbewerbs - Qualifizierte Wegenutzungsverträge - Rechtsschutz H. Fazit und Empfehlungen Literatur- und Stichwortverzeichnis
Rezensionen
»Für jeden, der sich mit Netzplanungen beschäftigt, ist die Arbeit deshalb ein Muss. Das gilt auch dann, wenn man, wie hier angedeutet, nicht immer ganz sicher sein kann, ob die Regulierung der Energienetze tatsächlich dem Gemeinwohl oder möglicherweise der Disziplinierung der Netzmonopolisten geschuldet ist.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK - Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V., Heft 3/2022
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