
Die Wechselwirkung zwischen Insolvenz- und Arbeitsrecht
Bezugnehmend auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen) vom 22.12.2010 mit dem Aktenzeichen 2 Sa 630/10
Versandkostenfrei!
Versandfertig in 6-10 Tagen
31,95 €
inkl. MwSt.
PAYBACK Punkte
0 °P sammeln!
In der praktischen Insolvenzabwicklung kommt es häufig zur Überschneidung von insolvenz- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, dem sogenannten Insolvenzarbeitsrecht. Das Ziel dieser Arbeit ist die Klärung, in wie weit sich Insolvenz- und Arbeitsrecht gegeneinander in ihren eigenständigen Absichten widersprechen und eventuell in der Anwendung behindern. Die Wechselwirkung zwischen Insolvenz- und Arbeitsrecht wird am Beispiel der Einbeziehung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers in die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens un...
In der praktischen Insolvenzabwicklung kommt es häufig zur Überschneidung von insolvenz- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, dem sogenannten Insolvenzarbeitsrecht. Das Ziel dieser Arbeit ist die Klärung, in wie weit sich Insolvenz- und Arbeitsrecht gegeneinander in ihren eigenständigen Absichten widersprechen und eventuell in der Anwendung behindern. Die Wechselwirkung zwischen Insolvenz- und Arbeitsrecht wird am Beispiel der Einbeziehung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers in die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens untersucht. Im ersten Teil werden dazu die allgemeinen Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf bestehende Arbeitsverhältnisse dargelegt. Der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz, gliedert sich in allgemeine, innerhalb des Insolvenzverfahrens anwendbare arbeitsrechtliche Kündigungsbestimmungen und insolvenzspezifische Sonderregelungen. Dabei werden die
113 und 125 Insolvenzordnung, ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen genauer erläutert. Aus der theoretischen Ausarbeitung resultiert im letzten Teil die Anwendung auf den bezugnehmenden Rechtsstreit.
113 und 125 Insolvenzordnung, ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen genauer erläutert. Aus der theoretischen Ausarbeitung resultiert im letzten Teil die Anwendung auf den bezugnehmenden Rechtsstreit.