Anfang des 17. Jahrhunderts erließ die Stadt Bergen ein Statut, das die Umgehung der städtischen Biersteuer unter Strafe stellte. Wer nur zum Biertrinken die Stadt verließ und somit die Biersteuer umging, musste eine Geldstrafe zahlen. Der Wissenschaftler Nicolaus Everhardus, der sich mit diesem Statut befasste, befürwortete vollumfänglich diese Strafsteuer und konnte kurz und prägnant den Grundgedanken eines solchen Steueranspruchs charakterisieren: "Wer die Vorteile eines Gemeinwesens nutzt, darf die auferlegten Lasten nicht zurückweisen." Das Grundproblem der Stadtväter, dass Steuerpflichtige versuchen, sich der Steuer zu entziehen, lässt sich geradezu ideal auf die Wegzugsbesteuerung gemäß
6 AStG übertragen. Im Gegensatz zur Stadt Bergen damals hat Deutschland heute aber nicht mehr dieselbe Gestaltungsfreiheit bei Steuergesetzen. Deutschland muss heute seine Gesetze in enger Abstimmung mit den EU-Grundfreiheiten gestalten. Die entscheidende Frage in der vorliegenden Arbeit ist demnach: Ist es Deutschland gelungen, mit der Wegzugsbesteuerung eine Steuerumgehung effektiv zu unterbinden und gleichzeitig die Grundfreiheiten der EU-Bürger zu wahren?
6 AStG übertragen. Im Gegensatz zur Stadt Bergen damals hat Deutschland heute aber nicht mehr dieselbe Gestaltungsfreiheit bei Steuergesetzen. Deutschland muss heute seine Gesetze in enger Abstimmung mit den EU-Grundfreiheiten gestalten. Die entscheidende Frage in der vorliegenden Arbeit ist demnach: Ist es Deutschland gelungen, mit der Wegzugsbesteuerung eine Steuerumgehung effektiv zu unterbinden und gleichzeitig die Grundfreiheiten der EU-Bürger zu wahren?