Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Gesundheitswissenschaften, Note: 1,7, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, 93 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Risikostrukturausgleich (RSA) wurde in einer vorbereitenden Sitzung von CDU und SPD vom 1. bis 4.10.1992 in Lahnstein "geboren". Diese sogenannten Lahnsteiner Beschlüsse gingen in das Gesundheitsstrukturgesetz vom 21.12.1992 (GSG) ein. Seit dieser Einführung wurden einige Reformen durchgeführt, welche z. T. später skizziert werden. Die aktuellste Anpassung des damals eingeführten Risikostrukturausgleichs ist die Umstellung von nur wenigen Ausgleichsparametern zugunsten einer Morbiditätsorientierung des RSA. Zu diesem Zweck wurde am 26.03.2007 durch den Gesetzgeber bestimmt, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Vorschlag des Bundesversicherungsamtes (BVA) einen wissenschaftlichen Beirat bestellt, um bis zum 21.10.2007 ein Gutachten zu erstellen, in welchem diese Umstellung erarbeitet
werden sollte. Unter anderem wurde als Ziel definiert, dass ein geeignetes Versichertenklassifikationsmodell gewählt werden soll, um keine Anreize für Risikoselektion zu bieten.
In dieser Arbeit soll das Ziel hinterfragt werden, ob für die Krankenkassen nach der Einführung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (M-RSA) nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes weiterhin ein Anreiz besteht, Risikoselektion zu betreiben. Folgend wird die Ausgangslage des Gesundheitssystems in Deutschland hin zum Risikostrukturausgleich beschrieben. Weiterhin wird aufgezeigt, welche Fehlentwicklungen der "Ur-RSA" genommen hat und welche Reformen darauf folgten, um den Weg zum jetzigen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich nachvollziehen zu können. Die Risikoselektion ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein gewissermaßen übliches - wie auch verpöntes Mittel - um unt
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werden sollte. Unter anderem wurde als Ziel definiert, dass ein geeignetes Versichertenklassifikationsmodell gewählt werden soll, um keine Anreize für Risikoselektion zu bieten.
In dieser Arbeit soll das Ziel hinterfragt werden, ob für die Krankenkassen nach der Einführung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (M-RSA) nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes weiterhin ein Anreiz besteht, Risikoselektion zu betreiben. Folgend wird die Ausgangslage des Gesundheitssystems in Deutschland hin zum Risikostrukturausgleich beschrieben. Weiterhin wird aufgezeigt, welche Fehlentwicklungen der "Ur-RSA" genommen hat und welche Reformen darauf folgten, um den Weg zum jetzigen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich nachvollziehen zu können. Die Risikoselektion ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein gewissermaßen übliches - wie auch verpöntes Mittel - um unt
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