613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB regelt die Weitergeltung kollektivvertraglicher Regelungen nach einem Betriebsübergang. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung der durch diese Vorschrift aufgeworfenen tarifrechtlichen Probleme und zeigt gleichzeitig Lösungswege für die Praxis auf. Aufmerksamkeit wird vor allen den aktuell diskutierten Fragen der dogmatischen Grundlagen der Weitergeltungsanordnung, dem Erfordernis der Tarifbindung bei der Anwendung von 613a Abs. 1 Satz 3 BGB unter Einschluß des Grundsatzes der Tarifeinheit sowie der einzelvertraglichen Inbezugnahme…mehr
613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB regelt die Weitergeltung kollektivvertraglicher Regelungen nach einem Betriebsübergang. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung der durch diese Vorschrift aufgeworfenen tarifrechtlichen Probleme und zeigt gleichzeitig Lösungswege für die Praxis auf. Aufmerksamkeit wird vor allen den aktuell diskutierten Fragen der dogmatischen Grundlagen der Weitergeltungsanordnung, dem Erfordernis der Tarifbindung bei der Anwendung von 613a Abs. 1 Satz 3 BGB unter Einschluß des Grundsatzes der Tarifeinheit sowie der einzelvertraglichen Inbezugnahme von Tarifrecht gewidmet. Dabei finden verfassungs- und europarechtliche Aspekte besondere Berücksichtigung.
Die Autorin: Antje Skuderis wurde 1972 in Rostock geboren. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Ablegen der ersten juristischen Staatsprüfung 1996 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig und promovierte dort 1998. Seit 1998 ist sie Rechtsreferendarin beim Landgericht Koblenz.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Geschichtliche Entwicklung bis 1980 - Fortgeltung tariflicher Rechtsnormen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB: Rechtstechnik; normativer und schuldrechtlicher Teil eines Tarifvertrages; befristete und statische einseitig zwingende Weitergeltung; Ablösung durch Kollektivrecht des Betriebserwerbers - Fortwirkung tariflicher Rechtsnormen bei einzelvertraglicher Inbezugnahme - Angleichung von Arbeitsbedingungen bei Betriebsteilübergängen.
Aus dem Inhalt: Geschichtliche Entwicklung bis 1980 - Fortgeltung tariflicher Rechtsnormen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB: Rechtstechnik; normativer und schuldrechtlicher Teil eines Tarifvertrages; befristete und statische einseitig zwingende Weitergeltung; Ablösung durch Kollektivrecht des Betriebserwerbers - Fortwirkung tariflicher Rechtsnormen bei einzelvertraglicher Inbezugnahme - Angleichung von Arbeitsbedingungen bei Betriebsteilübergängen.
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