Die Arbeit beinhaltet nicht nur eine Darstellung der Zuständigkeit und Organisation sämtlicher Gerichte in der Oberlausitz von markmeißnischen Verfassungsverhältnissen im 10. Jahrhundert bis zum Aufhören des Oberlausitzer Territorialrechts in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Autor setzte sich darüber hinaus das Ziel, mit einer spezifisch gerichtsverfassungsrechtlichen Betrachtung allgemeine Strukturen und Entwicklungen der vormodernen Oberlausitzer Verfassung aufzudecken. Bis in die Frühe Neuzeit Teil des böhmischen Länderverbandes, ist die Oberlausitz in den Kontext ostmitteleuropäischer Geschichtslandschaften einzuordnen, mit dem für diese charakteristischen Spannungsfeld zwischen landständischer Freiheit und fürstlicher Macht. Gerade wegen des ständigen Wechsels seiner Landesherren, vor allem auch mit Blick auf seinen Übergang an die sächsischen Kurfürsten im 17. Jahrhundert, war dieses Land noch am Vorabend der Moderne weniger "von der Herrschaft her" als vielmehr "von unten", mithin "dezentral" geprägt, was vor allem in den Gerichtsverfassungsstrukturen zu Tage tritt. Welche Rolle spielten der Adel beziehungsweise die einflussreichen Oberlausitzer Sechsstädte - gerade im Konflikt miteinander - bei Betrachtung der für sie zuständigen Gerichte? Galt dies auch mit Blick auf die nicht in den Landständen verfassten Gesellschaftsgruppen wie etwa die Bauern, deren Verhältnis zum Adel und zum Landesherrn, beziehungsweise im Spannungsfeld zwischen bürgerlichen Eliten der landesherrlichen Städte und städtischen Unterschichten angesichts der hier jeweils maßgeblichen Gerichte? Dem Autor eröffnet sich bei der Erforschung der - sich wandelnden! - Strukturen der Gerichtsverfassung in der Oberlausitz auf Grundlage genossenschaftlicher Theorien ein tiefer Einblick in die spannungsgeladene mittelalterliche und frühneuzeitliche Oberlausitzer Alltagswelt.
»Alles in allem eine sehr verdienstvolle, auf den Quellen basierende Studie, die vorbildlich für die weitere Erforschung der territorialen Gerichtsverfassung nicht nur in Ost- und Norddeutschland sein wird.« Dr. Dieter Pötschke, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, Band 61, Heft 1/2016
»Insgesamt stellt das Werk eine hervorragende, sehr gut gearbeitete Analyse der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichtsverfassung in einem wichtigen Territorium des Alten Reiches dar. [...] Dem Verfasser ist es durch eine akribische Arbeitsweise und die Zugrundelegung nahezu aller in Frage kommenden gedruckten und ungedruckten Quellen gelungen, ein eindrucksvolles wie minutiöses Bild von den Gerichtsstrukturen der Oberlausitz nachzuzeichnen. Das Buch wird allen von Nutzen sein, die sich mit der Gerichtsverfassung im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in Zukunft beschäftigen werden.« Heiner Lück, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 132/2015
»Hermann Freiherr von Salza und Lichtenau (1978 - 2013) hatte sich mit seiner Dissertation nichts weniger vorgenommen, als fast 800 Jahre Verfassungsgeschichte der Oberlausitz mit besonderem Fokus auf die weltliche Gerichtsverfassung zu untersuchen. Das daraus entstandene und hier posthum zu besprechende Buch kann, trotz der Zwänge, denen eine Dissertationspublikation in Struktur und Darstellungsweise unterliegt, mit Fug und Recht als Handbuch zur oberlausitzischen Verfassungsgeschichte bezeichnet werden. [...] Für sich genommen sind die einzelnen Kapitel und Unterkapitel immer verständlich und nachvollziehbar, die Darstellung wird auf eine breite Literatur- und Quellenbasis gestellt, sodass für weitere Forschungen eine hervorragende Grundlage gelegt wird.« Christian Speer, in: sehepunkte 15 (2015), Nr. 7/8
»Insgesamt gesehen ist dieses Buch eine Publikation, die aus rechtshistorischer und regionaler Sicht Hochachtung verdient und daher in keinem Oberlausitzer Bücherschrank und darüber hinaus fehlen sollte.« Tino Fröde, in: Oberlausitzer Heimatblätter, 39/2013
»Mit seiner gelungenen Untersuchung hat der Verfasser einen wichtigen Baustein für umfassendere Studien zur Geschichte der Gerichtsbarkeit geschaffen, dessen Vorbild zusätzliche weitere Untersuchungen folgen könnten und sollten.« Prof. Dr. Gerhard Köbler, in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, Bd. 3/2013, Nr. 7
»Insgesamt stellt das Werk eine hervorragende, sehr gut gearbeitete Analyse der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichtsverfassung in einem wichtigen Territorium des Alten Reiches dar. [...] Dem Verfasser ist es durch eine akribische Arbeitsweise und die Zugrundelegung nahezu aller in Frage kommenden gedruckten und ungedruckten Quellen gelungen, ein eindrucksvolles wie minutiöses Bild von den Gerichtsstrukturen der Oberlausitz nachzuzeichnen. Das Buch wird allen von Nutzen sein, die sich mit der Gerichtsverfassung im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in Zukunft beschäftigen werden.« Heiner Lück, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 132/2015
»Hermann Freiherr von Salza und Lichtenau (1978 - 2013) hatte sich mit seiner Dissertation nichts weniger vorgenommen, als fast 800 Jahre Verfassungsgeschichte der Oberlausitz mit besonderem Fokus auf die weltliche Gerichtsverfassung zu untersuchen. Das daraus entstandene und hier posthum zu besprechende Buch kann, trotz der Zwänge, denen eine Dissertationspublikation in Struktur und Darstellungsweise unterliegt, mit Fug und Recht als Handbuch zur oberlausitzischen Verfassungsgeschichte bezeichnet werden. [...] Für sich genommen sind die einzelnen Kapitel und Unterkapitel immer verständlich und nachvollziehbar, die Darstellung wird auf eine breite Literatur- und Quellenbasis gestellt, sodass für weitere Forschungen eine hervorragende Grundlage gelegt wird.« Christian Speer, in: sehepunkte 15 (2015), Nr. 7/8
»Insgesamt gesehen ist dieses Buch eine Publikation, die aus rechtshistorischer und regionaler Sicht Hochachtung verdient und daher in keinem Oberlausitzer Bücherschrank und darüber hinaus fehlen sollte.« Tino Fröde, in: Oberlausitzer Heimatblätter, 39/2013
»Mit seiner gelungenen Untersuchung hat der Verfasser einen wichtigen Baustein für umfassendere Studien zur Geschichte der Gerichtsbarkeit geschaffen, dessen Vorbild zusätzliche weitere Untersuchungen folgen könnten und sollten.« Prof. Dr. Gerhard Köbler, in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, Bd. 3/2013, Nr. 7