Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2+, Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Ludwig der Deutsche, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen die karolingische Hofverwaltung und die weltlichen Hofämter als Träger der königlichen Hofverwaltung dargestellt werden, wie sie in der Schrift De ordine palatii von dem Erzbischof Hinkmar von Reims beschrieben werden. Diese Quelle ist eine der wenigen, welche für die Zeit der Karolinger heute noch erhalten ist und etwas über die Struktur und die Ämter des königlichen Hofes erzählt.
Hinkmar soll sich beim Verfassen dieses Mahnschreibens [...] ad episcopos et ad regem Karolomannum [...] 1 an einer Schrift eines gewissen Adalhards, einem Stiefvetter Karls des Großen und Abt des Klosters Corbie2, orientiert haben, die heute nicht mehr erhalten ist.3 Sicher ist, dass er diese Schrift kannte: Cuius libellum de ordine palatii legi [...] 4Hinkmar verfasste De ordine palatii zur Unterrichtung des jungen Königs Karlmann.5 Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den Beschreibungen um die Darstellung des Ideals einer königlichen Hofverwaltung handelt. Inwiefern diese den tatsächlichen Verhältnissen entsprach ist nur zu vermuten.
Aufgrund der Besonderheit der mittelalterlichen, insbesondere der karolingischen Reichsverwaltung, die einher geht mit der königlichen Hofverwaltung, kommt diesen Ämtern immer mehr eine besondere Bedeutung zu. Während es sich in späterer Zeit dabei um Ehrenämter der vier weltlichen Kurfürsten beim Krönungsmahl handelt, wie es in der Goldenen Bulle (1356) festgelegt ist, sind es zur Karolingerzeit noch Ämter mit wichtigen Aufgaben und Funktionen der Verwaltung des umherziehenden Königshofes.
Es soll versuchte werden die Ursprünge der karolingische Hofverwaltung, deren Ämter und ihre Entwicklung bis zur Zeit der Karolinger darzustellen. Auf geistliche Hofämter und die Institutionen des Hofes, wie die Hofkapelle, die Kanzlei und das Hofgericht wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.
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Hinkmar soll sich beim Verfassen dieses Mahnschreibens [...] ad episcopos et ad regem Karolomannum [...] 1 an einer Schrift eines gewissen Adalhards, einem Stiefvetter Karls des Großen und Abt des Klosters Corbie2, orientiert haben, die heute nicht mehr erhalten ist.3 Sicher ist, dass er diese Schrift kannte: Cuius libellum de ordine palatii legi [...] 4Hinkmar verfasste De ordine palatii zur Unterrichtung des jungen Königs Karlmann.5 Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den Beschreibungen um die Darstellung des Ideals einer königlichen Hofverwaltung handelt. Inwiefern diese den tatsächlichen Verhältnissen entsprach ist nur zu vermuten.
Aufgrund der Besonderheit der mittelalterlichen, insbesondere der karolingischen Reichsverwaltung, die einher geht mit der königlichen Hofverwaltung, kommt diesen Ämtern immer mehr eine besondere Bedeutung zu. Während es sich in späterer Zeit dabei um Ehrenämter der vier weltlichen Kurfürsten beim Krönungsmahl handelt, wie es in der Goldenen Bulle (1356) festgelegt ist, sind es zur Karolingerzeit noch Ämter mit wichtigen Aufgaben und Funktionen der Verwaltung des umherziehenden Königshofes.
Es soll versuchte werden die Ursprünge der karolingische Hofverwaltung, deren Ämter und ihre Entwicklung bis zur Zeit der Karolinger darzustellen. Auf geistliche Hofämter und die Institutionen des Hofes, wie die Hofkapelle, die Kanzlei und das Hofgericht wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.
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