Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob es möglich sein soll, beim Vorliegen neuer Beweise eine zuvor freigesprochene Person nochmals anzuklagen. Dieser Fragestellung liegt der Konflikt zwischen dem Verbot erneuter Strafverfolgung und der Verwirklichung der materiellen Gerechtigkeit zugrunde. § 362 StPO normiert die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten, ermöglicht aber momentan keine Wiederaufnahme bei dem Vorliegen neuer Beweise.
Nach einem historischen Teil zur Entwicklung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und des Schutzes vor erneuter Strafverfolgung setzt André Bohn sich mit der Rechtskonformität des bestehenden § 362 StPO auseinander. Im Anschluss wird die Möglichkeit geprüft, in § 362 StPO einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise einzuführen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des § 362 StPO um einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise nicht möglich ist.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Nach einem historischen Teil zur Entwicklung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und des Schutzes vor erneuter Strafverfolgung setzt André Bohn sich mit der Rechtskonformität des bestehenden § 362 StPO auseinander. Im Anschluss wird die Möglichkeit geprüft, in § 362 StPO einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise einzuführen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des § 362 StPO um einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise nicht möglich ist.
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»Dieses Fachbuch ist ein wertvoller Beitrag des deutschen Schrifttums zum strafprozessualen Wiederaufnahmerecht.« Richard Soyer, Sergio Pollak, in: Journal für Strafrecht, 3/2018
»Die Arbeit legt weitreichende historische Belege und Erkenntnisse zu Herkunft und Genese der Wiederaufnahmevorschriften vor und erweitert dadurch den Horizont und das Verständnis für dieses Themengebiet.« Dr. Oliver Harry Gerson, in: Kriminalpoltische Zeitschrift, 3/2018
»Die Arbeit legt weitreichende historische Belege und Erkenntnisse zu Herkunft und Genese der Wiederaufnahmevorschriften vor und erweitert dadurch den Horizont und das Verständnis für dieses Themengebiet.« Dr. Oliver Harry Gerson, in: Kriminalpoltische Zeitschrift, 3/2018