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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 14, -, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt eine Digestenexege von D 17.1.34 pr. Afr 8 quaest über die Wirksamkeit eines Einigungsdarlehens. Verfasst wurde diese Stelle von Sextus Caecilius Africanus welcher eine Entscheidung Publius Salvius Iulianus zitiert. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Der Prokurator des Lucius Titus hatte von dessen Schuldnern ausstehende Geldschulden eingezogen. Er stellte dem Lucius Titus einen epistula (Brief)…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 14, -, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt eine Digestenexege von D 17.1.34 pr. Afr 8 quaest über die Wirksamkeit eines Einigungsdarlehens. Verfasst wurde diese Stelle von Sextus Caecilius Africanus welcher eine Entscheidung Publius Salvius Iulianus zitiert. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Der Prokurator des Lucius Titus hatte von dessen Schuldnern ausstehende Geldschulden eingezogen. Er stellte dem Lucius Titus einen epistula (Brief) aus, indem er ihm bestätigte, dass er eine bestimmte Summe Geld in seiner Funktion als Prokurator eingezogen habe und dieses als credita pecunia (Darlehen) mit usurae semisses schulden wolle.