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Der Verfasser untersucht, welche Wirkung die Eintragung einer Person als Patentinhaber im Patentregister hat. Die Arbeit stellt zwei unterschiedliche Wirkungen, die "Legitimationswirkung" und die "erhebliche Indizwirkung", heraus, erörtert deren Bedeutung und entwickelt sie unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung weiter. Dabei geht die Untersuchung auch der Frage nach, inwieweit Regelungen aus dem verwandten markenrechtlichen Registerrecht auf das Patentrecht übertragen werden können.
Im Ergebnis plädiert die Untersuchung dafür, die Legitimationswirkung durch die bekannte
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Produktbeschreibung
Der Verfasser untersucht, welche Wirkung die Eintragung einer Person als Patentinhaber im Patentregister hat. Die Arbeit stellt zwei unterschiedliche Wirkungen, die "Legitimationswirkung" und die "erhebliche Indizwirkung", heraus, erörtert deren Bedeutung und entwickelt sie unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung weiter. Dabei geht die Untersuchung auch der Frage nach, inwieweit Regelungen aus dem verwandten markenrechtlichen Registerrecht auf das Patentrecht übertragen werden können.

Im Ergebnis plädiert die Untersuchung dafür, die Legitimationswirkung durch die bekannte Kategorie der Verfahrens- bzw. Prozessführungsbefugnis zu ersetzen. Zudem spricht sich der Verfasser für die Abkehr von der Indizwirkung zugunsten einer quasi-gesetzlichen Vermutung im Wege einer Analogie zur markenrechtlichen Registerregelung aus.
Die Arbeit wurde mit dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2019 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgezeichnet.