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Thema der Arbeit ist die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur in den Kommunen zur Durchsetzung der Elektromobilität und die damit zusammenhängende wettbewerbsrechtliche Situation. Zunächst wird anhand der Wesentlichkeitstheorie untersucht, ob vor dem Hintergrund der Energiewende und des Art. 20a GG das Erfordernis nach einer Gesetzesgrundlage für die Fördermaßnahmen bei der Markttransformation neu überdacht werden muss. Zudem werden die Marktstrukturen im Bereich der Ladeinfrastruktur in kartellrechtlicher Hinsicht untersucht und der Frage nach der Duplizierbarkeit nachgegangen. Um…mehr

Produktbeschreibung
Thema der Arbeit ist die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur in den Kommunen zur Durchsetzung der Elektromobilität und die damit zusammenhängende wettbewerbsrechtliche Situation. Zunächst wird anhand der Wesentlichkeitstheorie untersucht, ob vor dem Hintergrund der Energiewende und des Art. 20a GG das Erfordernis nach einer Gesetzesgrundlage für die Fördermaßnahmen bei der Markttransformation neu überdacht werden muss. Zudem werden die Marktstrukturen im Bereich der Ladeinfrastruktur in kartellrechtlicher Hinsicht untersucht und der Frage nach der Duplizierbarkeit nachgegangen. Um schädigenden Marktstrukturen entgegenzuwirken, wird eine Wiederherstellung der Subsidiarität durch Anpassungen des Vergaberechts vorgeschlagen, namentlich durch Begrenzung der Inhouse-Vergabe, Anwendung des Grundsatzes der Losaufteilung auf Konzessionen, eine Ermessenslenkung über den Loszuschnitt und Schaffung eines subjektiven Rechts auf Einhaltung des Ausschreibungsverfahrens im Unterschwellenbereich
Autorenporträt
Clara Bülow studierte von 2012 und 2018 Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und Mainz mit den Schwerpunkten Medienrecht sowie Deutsches und Europäisches Kartell- und Wettbewerbsrecht. Das Referendariat absolvierte sie von 2018 bis 2020 am Oberlandesgericht Koblenz, wobei sie u.a. die Anwaltsstation an Rechtsanwaltskanzleien mit Spezialisierung auf Marken- und Wettbewerbsrecht in Frankfurt a.M. und die Wahlstation am Bundeskartellamt in Bonn ablegte. Seit Januar 2021 ist sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Ziekow für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.