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Die Untersuchung befasst sich mit der in Rechtsprechung und Literatur seit Jahrzehnten viel diskutierten Problematik der Wissenszurechnung. Aufbauend auf der Erkenntnis, dass eine normübergreifende Einheitslösung im Bereich der zivilrechtlichen Zurechnung nicht möglich ist, wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der kapitalmarktrechtlichen Emittentenhaftung nach den §§ 97, 98 WpHG behandelt. Es wird dargelegt, dass es sich sowohl bei Art. 17 MAR als auch bei den §§ 97, 98 WpHG um Wissensnormen handelt, die tatbestandlich das Wissen des Emittenten…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung befasst sich mit der in Rechtsprechung und Literatur seit Jahrzehnten viel diskutierten Problematik der Wissenszurechnung. Aufbauend auf der Erkenntnis, dass eine normübergreifende Einheitslösung im Bereich der zivilrechtlichen Zurechnung nicht möglich ist, wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der kapitalmarktrechtlichen Emittentenhaftung nach den §§ 97, 98 WpHG behandelt. Es wird dargelegt, dass es sich sowohl bei Art. 17 MAR als auch bei den §§ 97, 98 WpHG um Wissensnormen handelt, die tatbestandlich das Wissen des Emittenten fordern. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Wissenszurechnung im deliktischen Haftungsbereich. Im Fokus steht hierbei der Nachweis, dass die sog. pflichtenbasierte Wissenszurechnung, die sich im Bereich der vertraglichen Arglisthaftung bereits als zulässige Rechtsfortbildung etabliert hat, auch zur Lösung von Wissenszurechnungsfragen im deliktischen Haftungsbereich herangezogen werdenkann.
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Autorenporträt
Timo Fietz studied law at the University of Augsburg. After his legal clerkship at the Higher Regional Court of Munich (OLG München), he obtained his doctorate at the University of Augsburg and worked as a research assistant at the chair of Professor Dr. Raphael Koch, LL.M. (Cambridge), EMBA. Since October 2020, Timo Fietz has been working as a lawyer in Munich.