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Das Verfassungsprinzip der Menschenwürde soll ein für alle Menschen geltendes, nicht unterschreitbares Mindestmaß an rechtlichem Schutz gewährleisten. Der alltagssprachliche Begriff der Würde schreibt diese aber nur bestimmten Menschen in bestimmten Situationen zu. Wie kann eine besondere Verhaltenseigenschaft zugleich ein allgemein gültiges Rechtsprinzip sein? Diese Frage nimmt der Autor zum Ausgangspunkt einer Problematisierung des Menschenwürdebegriffs. Nach einem Überblick über die Begriffsgeschichte werden die wichtigsten Begründungsansätze vorgestellt, die Menschenwürde aus einer…mehr

Produktbeschreibung
Das Verfassungsprinzip der Menschenwürde soll ein für alle Menschen geltendes, nicht unterschreitbares Mindestmaß an rechtlichem Schutz gewährleisten. Der alltagssprachliche Begriff der Würde schreibt diese aber nur bestimmten Menschen in bestimmten Situationen zu. Wie kann eine besondere Verhaltenseigenschaft zugleich ein allgemein gültiges Rechtsprinzip sein? Diese Frage nimmt der Autor zum Ausgangspunkt einer Problematisierung des Menschenwürdebegriffs. Nach einem Überblick über die Begriffsgeschichte werden die wichtigsten Begründungsansätze vorgestellt, die Menschenwürde aus einer besonderen Leistung oder einer nur dem Menschen zukommenden Eigenschaft (Gottesebenbildlichkeit, Vernunft, Selbstbestimmung) ableiten bzw. sie durch ihre Beeinträchtigung ("vom Verletzungsvorgang her"; Behandlung eines Menschen als "bloßes Mittel") zu fassen versuchen. All diesen Diskursen ist gemeinsam, daß sie weder aufzeigen können, warum Menschenwürde ein absolut schützenswertes Prinzip sein soll, noch warum zur rechtlichen Beurteilung einschlägiger Sachverhalte wie Diskriminierung oder Demütigung über die Grundrechte hinaus die Menschenwürde benötigt wird. Daher schlägt Knörzer vor, das Menschenwürdepostulat im Sinne einer Anerkennung der Rechtssubjektivität zu deuten. Dieses Prinzip ist weniger anspruchsvoll, dafür aber handhabbarer, was er durch eine Interpretation umstrittener Themen wie Abtreibung, Reproduktionsmedizin, Rettungsfolter etc. belegt. Kritisch sieht der Autor die politische Dimension des Menschenwürdepostulats. Im Zuge der Umdeutung der Grundgesetzes in eine Wertordnung und der leistungsrechtlichen Akzentuierung der Grundrechte hat sich die Bedeutung der abwehrrechtlichen Funktion der Menschenwürde vermindert. Er plädiert daher für eine Rückkehr zur antitotalitären Ausrichtung des Menschenwürdeprinzips.
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Autorenporträt
Dr. Winfried Knörzer, geboren 1958 in Leipzig, studierte in Tübingen Philosophie, Germanistik, Medienwissenschaften, Japanologie und promovierte über ein Thema aus der Geschichte der Psychoanalyse. Berufliche Tätigkeiten: Verlagslektor, EDV-Fachmann. Seit Anfang der 90er Jahre ist er mit Unterbrechungen publizistisch aktiv.