Kinder und Jugendliche, die gegen gesellschaftlich übliche Normen verstoßen, bringen entsprechende (scheinbar spezialisierte) Unterstützungssysteme seit jeher an ihre Grenzen. Der Umgang mit abweichendem Verhalten ist nicht isolierte Aufgabe einer einzelnen Disziplin im gesellschaftlichen Unterstützungssystem, sondern die Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychiatrie und Jurisdiktion beschäftigen sich gleichermaßen mit dieser herausfordernden Personengruppe. Das Zusammenwirken dieser einzelnen professionellen Unterstützungsbereiche wird hier als Erziehungshilfesystem verstanden.
Die Grenzen zwischen den einzelnen Professionen sind dabei nicht statisch, sondern stehen im stetigen wechselseitigen Aushandlungsprozess und bestimmen die dominierende, gesellschaftliche Sicht auf die Entstehung von abweichendem Verhalten und dem daraus resultierenden Umgang mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Die nach dem Zeitgeist etikettierte Personengruppe, welche u.a. als schwererziehbar, psychopathisch, moralisch schwachsinnig oder verhaltensgestört bezeichnet wurde, erlebte dadurch die Höhen und Tiefen der einzelnen professionellen Bereiche. Der Verfall des Weimarer Wohlfahrtsstaates, die Jugendschutzlager im perfiden Konzentrationslagersystem, die NS-Psychiatrieverbrechen oder der Aufbau eines separativen Schulsystems sind Beispiele für den jeweiligen gesellschaftlich vorherrschenden Zeitgeist hinsichtlich abweichenden Verhaltens.
Die vorliegende Abhandlung beschreibt die Entwicklungen ab dem beginnenden 20. Jahrhundert in den genannten vier professionellen Unterstützungsbereichen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Zeitraum 1945 bis 1952 gelegt, in welchem das Erziehungshilfesystem in der sowjetischen Besatzungszone und der jungen DDR radikal umgestaltet wurde. Die Eröffnung des geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau und des Kombinats der Sonderheime kann als Konsequenz des Umgestaltungsprozesses angesehen werden, bei welchem dem sozialpädagogischen Bereich scheinbar die gesamte Herausforderung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit abweichendem Verhalten überlassen wurde.
Die Grenzen zwischen den einzelnen Professionen sind dabei nicht statisch, sondern stehen im stetigen wechselseitigen Aushandlungsprozess und bestimmen die dominierende, gesellschaftliche Sicht auf die Entstehung von abweichendem Verhalten und dem daraus resultierenden Umgang mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Die nach dem Zeitgeist etikettierte Personengruppe, welche u.a. als schwererziehbar, psychopathisch, moralisch schwachsinnig oder verhaltensgestört bezeichnet wurde, erlebte dadurch die Höhen und Tiefen der einzelnen professionellen Bereiche. Der Verfall des Weimarer Wohlfahrtsstaates, die Jugendschutzlager im perfiden Konzentrationslagersystem, die NS-Psychiatrieverbrechen oder der Aufbau eines separativen Schulsystems sind Beispiele für den jeweiligen gesellschaftlich vorherrschenden Zeitgeist hinsichtlich abweichenden Verhaltens.
Die vorliegende Abhandlung beschreibt die Entwicklungen ab dem beginnenden 20. Jahrhundert in den genannten vier professionellen Unterstützungsbereichen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Zeitraum 1945 bis 1952 gelegt, in welchem das Erziehungshilfesystem in der sowjetischen Besatzungszone und der jungen DDR radikal umgestaltet wurde. Die Eröffnung des geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau und des Kombinats der Sonderheime kann als Konsequenz des Umgestaltungsprozesses angesehen werden, bei welchem dem sozialpädagogischen Bereich scheinbar die gesamte Herausforderung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit abweichendem Verhalten überlassen wurde.