Diese Arbeit versucht, einen ausführlichen Überblick über die Gesetzgebung von 1896 bis 1955 darzustellen und will einen großen Bogen vom Steuerrecht ab 1945 zum Steuerrecht seit 1896 spannen. Dies soll keineswegs auf einer rechtstheoretischen Abhandlung beruhen oder die Notwendigkeit der Steuererhebung an sich analysieren. Viel mehr wird die tatsächliche Entwicklung der drei großen Steuern Einkommen-, Körperschaft- und Vermögensteuer über die Zeit skizziert. Denn viel wichtiger als die theoretische Grundlage ist der Einbau des Steuerrechts in das Wirtschafts- und Rechtsgefüge des Staates. Und genau dieses Gefüge war im 20. Jahrhundert oftmals stark umstritten. Von der Abdankung des Kaisers am Ende des Ersten Weltkrieges, hin zu einer demokratischen Staatsform und innerhalb kürzester Zeit zu einem Führerstaat waren Staatsform und Steuerrecht zumeist in einer Findungsphase gefangen. Misst man die Entwicklung des Steuerrechts mit dem Maßstab der Geschichte, so entsprechen sich die Ereignisse nicht immer. Der schnelle Wechsel verdammte das Steuerrecht oftmals dazu, auf vollendete soziale, politische oder wirtschaftliche Tatsachen zu reagieren anstatt diese aktiv mit zu gestalten.