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Die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr des Europäischen Parlaments und des Rates trat am 8.8.2000 in Kraft. Knapp elf Jahre später wird sie nun durch eine novellierte Fassung ersetzt. Die Autorin nimmt die Novellierung zum Anlass, um in einem ersten Schritt zu untersuchen, wie sich die Umsetzung der ursprünglichen Fassung der Zahlungsverzugsrichtlinie auf die Rechtssysteme zweier europäischer Mitgliedstaaten auswirkte. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die zentralen Vorschriften des Artikel 3. Am Beispiel des Vereinigten Königreichs und Deutschlands…mehr

Produktbeschreibung
Die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr des Europäischen Parlaments und des Rates trat am 8.8.2000 in Kraft. Knapp elf Jahre später wird sie nun durch eine novellierte Fassung ersetzt. Die Autorin nimmt die Novellierung zum Anlass, um in einem ersten Schritt zu untersuchen, wie sich die Umsetzung der ursprünglichen Fassung der Zahlungsverzugsrichtlinie auf die Rechtssysteme zweier europäischer Mitgliedstaaten auswirkte. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die zentralen Vorschriften des Artikel 3. Am Beispiel des Vereinigten Königreichs und Deutschlands wird untersucht, inwiefern eine ordnungsgemäße Umsetzung der ursprünglichen Fassung der Zahlungsverzugsrichtlinie stattgefunden hat und wie sich die Regelungen der Richtlinie bisher auf das europäische Zahlungsverhalten ausgewirkt haben. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus dieser Bestandsaufnahme erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Neuregelungen der novellierten Richtlinie und eineAnalyse ihrer Effizienz. Im Anschluss daran wird in Anlehnung an das Vorgehen im Vereinigten Königreich die Realisierung alternativer Lösungsansätze, so genannter "weicher Maßnahmen" thematisiert und diskutiert.
Autorenporträt
Die Autorin absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften von 1998 bis 2003 an der Technischen Universität Dresden, erwarb im Jahr 2004 den Master of Laws an der University of Exeter und legte ihr Zweites Juristisches Staatsexamen 2009 in Bayreuth ab.