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In der Haftpflichtversicherung bilden die AHB als Allgemeine Geschäftsbedingungen die Basis der jeweiligen Verträge. Seit Jahrzehnten ist jedoch umstritten, welcher Vorgang für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in 1 Nr. 1 AHB maßgeblich ist. Ist es der vom Versicherungsnehmer begangene Verstoß oder das unmittelbar zum Schaden führende Geschehen? Der Autor zeigt auf, dass diese Fragestellung Wesentliches übersieht. Denn 1 Nr. 1 AHB verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das in 9 Abs. 1 AGB-Gesetz verankerte Transparenzgebot. Zudem ist das Verstoß- oder das Folgeereignisprinzip…mehr

Produktbeschreibung
In der Haftpflichtversicherung bilden die AHB als Allgemeine Geschäftsbedingungen die Basis der jeweiligen Verträge. Seit Jahrzehnten ist jedoch umstritten, welcher Vorgang für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in
1 Nr. 1 AHB maßgeblich ist. Ist es der vom Versicherungsnehmer begangene Verstoß oder das unmittelbar zum Schaden führende Geschehen? Der Autor zeigt auf, dass diese Fragestellung Wesentliches übersieht. Denn
1 Nr. 1 AHB verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das in
9 Abs. 1 AGB-Gesetz verankerte Transparenzgebot. Zudem ist das Verstoß- oder das Folgeereignisprinzip in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung generell nicht geeignet, einen Interessenausgleich zu bewirken. Dies ist aber mit der Einführung eines Claims-Made-Prinzips in den AHB möglich.
Autorenporträt
Der Autor: Torsten Kretschmer wurde 1967 in Hannover geboren. Er studierte von 1989 an Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Die erste juristische Staatsprüfung legte er Ende 1993 und die zweite juristische Staatsprüfung Anfang 1997 ab. Im Juni 1997 wurde er als Richter ernannt und ist seither für das Land Niedersachsen tätig. Die Promotion schrieb er berufsbegleitend in der Zeit von 1999 bis 2001.