Aufgrund der Europäisierung des Strafrechts und den Regelungen im Vertrag von Lissabon kommt der EU eine strafrechtliche Anweisungskompetenz zu. Die Mitgliedstaaten können demnach verpflichtet werden, ihr nationales Strafrecht entsprechend den Vorgaben einer EU-Richtlinie anzupassen. Im Buch wird untersucht, mit welchen prozessualen Mitteln ein potentiell betroffener Bürger ein deutsches Strafgesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert, gerichtlich überprüfen lassen kann. Das gegenwärtige Rechtsschutzsystem der EU, welches sich auf das Vorabentscheidungsverfahren und die Individualnichtigkeitsklage stützt, bietet jedoch im Bereich des Europäischen Strafrechts keinen effektiven Grundrechtsschutz. Daher kGrundrechtsschutz. Daher könnte die Reservekompetenz des Bundesverfassungsgerichts sowie des EGMR wiederaufleben.
«Angesichts der Anfälligkeit des Strafrechts für symbolische Politik dürfte ihre Kompetenzerweiterung den Eurokraten noch viel Freude bereiten. Gut, dass hier bereits eine Doktorarbeit vorliegt, die den Anspruch hat, weniger die Dogmatik als die Auswirkungen für die Bürger zu thematisieren.» (Martin Rath, Legal Tribune Online)