Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts-, und Agrarrecht), Veranstaltung: Seminar im Gesellschaftsrecht: Die Unternehmenssteuerreform 2008, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Zustimmung des Bundesrates am 6.7.2007 zur Unternehmessteuerreform 2008 wurden einige gravierende Änderungen im Steuerrecht beschlossen. Die Reform sieht eine Senkung der hohen Steuerlast der Kapitalgesellschaften vor. Personengesellschaften und Einzelunternehmer sollen ebenfalls entlastet werden. Um die Einnahmeausfälle jedoch zu kompensieren, beinhaltet die Unternehmensteuerreform einige Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Zur Gegenfinanzierung wurdenneue Steuerinstrumente eingeführt, die die Bemessungsgrundlage deutlich verbreitern. Das markanteste Instrument hierfür ist die sog. Zinsschranke, die den Zinsabzug vom zu versteuernden Einkommen bei übermäßiger Fremdfinanzierung beschränkt. Sie soll das deutsche Steuersubstrat sichern indem sie verhindert, dass sich die Unternehmen aus Gründen der Steueroptimierung übermäßig mit Fremdkapital finanzieren oder mit Hilfe internationaler konzerninterner Fremdkapitalfinanzierungen ihre im Inland erwirtschafteten Erträge ins Ausland transferieren. Ein weiteres Ziel der Zinsschranke ist die Verhinderung von Konzernstrukturen,bei denen sich die deutschen Unternehmensteile gezielt verschulden um über die Zinszahlungen ihre deutsche Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren.Um gezielt wirtschaftspolitischen Einfluss zu nehmen beinhaltet die Zinsschranke eine Reihe von Ausnahmen und Gegenausnahmen, die diese Regelung nicht nur kompliziert, sondern möglicherweise auch rechtlich angreifbar machen.In der vorliegenden Seminararbeit wird zunächst die neue Regelung zur Zinsschranke behandelt. Danach folgt eine ausführliche Betrachtung der Zinsschranke aus einer rechtlichen Sichtweise, bei der die möglichen Kollisionspunkte mit geltendenRechtsgrundsätzen (EG-Vertrag, Grundgesetz, OECD-MA) geklärt werden sollen. Im Anschluss daran wird abschließend ein kurzer Ausblick auf die Zukunft der Zinsschranke gegeben im Hinblick auf die rechtlich problematischen Aspekte und deren Folgen.
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