Keine Gesellschaftsform im zivil- und handelsrechtlichen Sinne und doch eine steuerliche Mitunternehmerschaft - die atypisch stille Gesellschaft wird als eine vorteilhafte Finanzierungsmöglichkeit oft von vielen Unternehmern bevorzugt. Der deutsche Gesetzgeber schafft jedoch immer wieder gesetzliche Schranken, die die Unternehmer in ihrer Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Finanzierung beeinträchtigen. Dieses Buch zeigt, dass auch nach der Einführung der Regelung zur Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen die atypisch stille Gesellschaft weiterhin als ein vorteilhaftes Finanzierungsinstrument dienen könnte.