Mit der Einführung der Zinsschranke gem.
4h EStG im
Rahmen der
Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber eine
Norm
geschaffen, welche den Abzug von Zinsaufwendungen
beschränkt.
Dieses Buch leistet einen Beitrag zur Diskussion über
ausgewählte
Aspekte bei der Anwendung der Zinsschranke, wobei das
Hauptaugenmerk der Rechtsform der Personengesellschaft
gewidmet wird. Ziel ist es die Neuregelungen zur
Zinsschranke
sowie deren Auswirkungen kritisch darzustellen und
den Leser für
ausgewählte Problemstellungen in der Praxis zu
sensibilisieren.
Der Schwerpunkt dieser Publikation liegt bei
Personengesellschaften,
da die Praxis - aufgrund der Rechtsform - eine Reihe
von Fragen
aufwirft, die der Gesetzgeber nicht abschließend
geregelt hat und
daher interpretationswürdig sind.
Am Ende der Ausarbeitung wird auf die aktuelle
Rechtsprechung zu
4 Abs. 4a EStG eingegangen, da es sich bei dieser
Regelung um
eine Vorschrift handelt, welche, wie auch
4h EStG,
den Abzug von
Zinsen beschränkt. Eine Übertragung der
Rechtsprechung auf
4h
EStG durch den Gesetzgeber ist denkbar und wird in der
vorliegenden Publikation beispielhaft angewandt.
4h EStG im
Rahmen der
Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber eine
Norm
geschaffen, welche den Abzug von Zinsaufwendungen
beschränkt.
Dieses Buch leistet einen Beitrag zur Diskussion über
ausgewählte
Aspekte bei der Anwendung der Zinsschranke, wobei das
Hauptaugenmerk der Rechtsform der Personengesellschaft
gewidmet wird. Ziel ist es die Neuregelungen zur
Zinsschranke
sowie deren Auswirkungen kritisch darzustellen und
den Leser für
ausgewählte Problemstellungen in der Praxis zu
sensibilisieren.
Der Schwerpunkt dieser Publikation liegt bei
Personengesellschaften,
da die Praxis - aufgrund der Rechtsform - eine Reihe
von Fragen
aufwirft, die der Gesetzgeber nicht abschließend
geregelt hat und
daher interpretationswürdig sind.
Am Ende der Ausarbeitung wird auf die aktuelle
Rechtsprechung zu
4 Abs. 4a EStG eingegangen, da es sich bei dieser
Regelung um
eine Vorschrift handelt, welche, wie auch
4h EStG,
den Abzug von
Zinsen beschränkt. Eine Übertragung der
Rechtsprechung auf
4h
EStG durch den Gesetzgeber ist denkbar und wird in der
vorliegenden Publikation beispielhaft angewandt.