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Machen Kontrollinstanzen in der AG - z.B. Aufsichtsrat, Abschluss- oder Sonderprüfer ¬- Informationsrechte geltend, dient die Geltendmachung in erster Linie der Erfüllung einer übergeordneten Aufgabe. Zuweilen wird daraus abgeleitet, eine Durchsetzung mittels Leistungsklage komme per se nicht in Betracht. Ein übergreifender Blick auf die verschiedenen Überwachungsmechanismen zeigt jedoch, dass insoweit mit zweierlei Maß gemessen wird. Die vorliegende Untersuchung entwickelt ein konsistentes System für die Durchsetzung fremdnütziger Informationsrechte in der AG und zeigt dabei, dass die…mehr

Produktbeschreibung
Machen Kontrollinstanzen in der AG - z.B. Aufsichtsrat, Abschluss- oder Sonderprüfer ¬- Informationsrechte geltend, dient die Geltendmachung in erster Linie der Erfüllung einer übergeordneten Aufgabe. Zuweilen wird daraus abgeleitet, eine Durchsetzung mittels Leistungsklage komme per se nicht in Betracht. Ein übergreifender Blick auf die verschiedenen Überwachungsmechanismen zeigt jedoch, dass insoweit mit zweierlei Maß gemessen wird. Die vorliegende Untersuchung entwickelt ein konsistentes System für die Durchsetzung fremdnütziger Informationsrechte in der AG und zeigt dabei, dass die Fremdnützigkeit keine eigene Kategorie neben fremden und eigenen Rechten darstellt. Zugleich leistet die Arbeit damit einen Beitrag zur Lehre vom Organstreit.
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