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Das Skript enthält eine umfassende Darstellung der Anforderungen und der Bearbeitung der zivilgerichtlichen Anwaltsklausur: Prozessuale und vorprozessuale Streitfälle, Vertrags- und Rechtsgestaltung. Grundsätzliche Lösungserarbeitungu.a. Arbeit am Sachverhalt, Relationstechnik in der besonderen Arbeitsweise des Anwalts, Erfolgs- und Beweisprognose, Alternativerwägungen, Berücksichtigung der gegnerischen Rechtsposition, Vorschläge zum zweckmäßigenVorgehen, Grundsatz des sichersten Weges, Kostenüberlegungen.Schwerpunkte bei besonders examensrelevanten Klausursituationen u.a. Beratung des…mehr

Produktbeschreibung
Das Skript enthält eine umfassende Darstellung der Anforderungen und der Bearbeitung der zivilgerichtlichen Anwaltsklausur: Prozessuale und vorprozessuale Streitfälle, Vertrags- und Rechtsgestaltung. Grundsätzliche Lösungserarbeitungu.a. Arbeit am Sachverhalt, Relationstechnik in der besonderen Arbeitsweise des Anwalts, Erfolgs- und Beweisprognose, Alternativerwägungen, Berücksichtigung der gegnerischen Rechtsposition, Vorschläge zum zweckmäßigenVorgehen, Grundsatz des sichersten Weges, Kostenüberlegungen.Schwerpunkte bei besonders examensrelevanten Klausursituationen u.a. Beratung des Mandanten zur Durchsetzung eines Anspruchs, insbes. zur Klageerhebung oder zur Verteidigung gegen einen Anspruch, prozessuale Maßnahmen bei Erfolgsaussicht oder fehlender Erfolgsaussicht derZielverwirklichung, besondere Prozesssituationen (z.B. Rechtsmittel, drohende Vortragszurückweisung), Vorgehensvorschläge, insbes. "Zweckmäßigkeitserwägungenvon A bis Z". Arbeitstechniken/Arbeitshinweiseinsbesondere zu besonders "anwaltstypischen" Erwägungen und Verhaltensweisen. Umsetzung in die geforderte Prüfungsleistungu.a. Sachverhaltsschilderung, relationsmäßiges und einschichtiges Gutachten, Schriftsätze, wie z.B. Klageschrift, Klageerwiderung und Berufungsbegründung, Anwaltsschreiben an Gegner und Mandant, Vertragsentwurf. Fälle und LösungenVollständige Darstellung und Durchlösung von Klausurfällen: Zur Erläuterung der Arbeitsweise und zur eigenen Lösungserarbeitung und -kontrolle. Gesetzes-, Rechtsprechungs- und Literaturstand:10. April 2007