Die Arbeit stellt im ersten Teil exemplarisch einige Betriebsbeauftragte in der Privatwirtschaft vor und befasst sich vor allem mit deren unterschiedlichen Verantwortungsbereichen. Von diesen verschiedenen Zuständigkeiten ausgehend, erörtert der zweite Teil im Besonderen die deliktsrechtliche Haftung der Betriebsbeauftragten.
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