Die Leitung einer Schule ist eine Frage der zivilrechtlichen Haftung, die als die Verpflichtung verstanden wird, sich vor Gericht für einen Schaden zu verantworten und die zivilrechtlichen, strafrechtlichen, disziplinarischen usw. Folgen entweder gegenüber dem Opfer oder der Gesellschaft zu übernehmen . Sie beinhaltet also eine Reihe von Parametern, die es zu bewältigen gilt, insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich hierbei um die Beziehung zwischen den Lernenden einerseits und dem Lehrer andererseits handelt. Das bedeutet, dass die Schüler auf ihrem Weg durch die Schule betreut werden müssen.