Seit 1.1.2022 ist Beihilfe zum Suizid in Österreich erlaubt.
Der Themenbereich des assistierten Suizides hat seither für viel mediale aber auch (rechts-)wissenschaftliche Resonanz gesorgt. Dabei steht regelmäßig die sterbewillige Person und deren Schutz im Mittelpunkt. Die beim Suizid helfende Person ist in der bisherigen Debatte allerdings wenig beachtet worden.
Der Suizidhelfer erbringt eine Leistung in einem hochsensiblen Bereich, in dem Fehler gravierende Auswirkungen haben können. Das vorliegende Werk rückt den Schutz der helfenden Person in den Fokus. Zu diesem Zweck wird das Rechtsverhältnis zwischen sterbewilliger und helfender Person einer zivilrechtlichen Analyse unterzogen und beleuchtet, wofür die beim Suizid helfende Person zivilrechtlich haften könnte.
Der Themenbereich des assistierten Suizides hat seither für viel mediale aber auch (rechts-)wissenschaftliche Resonanz gesorgt. Dabei steht regelmäßig die sterbewillige Person und deren Schutz im Mittelpunkt. Die beim Suizid helfende Person ist in der bisherigen Debatte allerdings wenig beachtet worden.
Der Suizidhelfer erbringt eine Leistung in einem hochsensiblen Bereich, in dem Fehler gravierende Auswirkungen haben können. Das vorliegende Werk rückt den Schutz der helfenden Person in den Fokus. Zu diesem Zweck wird das Rechtsverhältnis zwischen sterbewilliger und helfender Person einer zivilrechtlichen Analyse unterzogen und beleuchtet, wofür die beim Suizid helfende Person zivilrechtlich haften könnte.