Die Frage der Haftung ist ein Begriff, der sich in allen Rechtsbereichen findet. Das Gesellschaftsrecht bildet hier keine Ausnahme. Der Geschäftsführer ist das Entscheidungsorgan, das die Gesellschaft gegenüber Dritten verpflichtet. Die Gesundheit des Unternehmens hängt also von seiner guten Führung ab. Sowohl große als auch kleine Unternehmen sind jedoch häufig mit Geschäftsführern konfrontiert, die sich von ihren persönlichen Interessen leiten lassen. Daher brechen viele von ihnen die Regeln, obwohl die OHADA diesbezüglich Regeln und Sanktionen festgelegt hat. Lösen die OHADA-Regeln wirklich das Problem der Haftung?
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