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Das gesetzliche Merkmal der Zueignungsabsicht beim Diebstahl ist trotz seiner langen dogmengeschichtlichen Tradition strafrechtsdogmatisch noch weitgehend ungeklärt. Bei der Bestimmung des Zueignungsbegriffs zeigt sich im Schrifttum verbreitet Resignation gegenüber den bestehenden dogmatischen Defiziten. Die wissenschaftliche Diskussion zersplittert zunehmend in eine vorwiegend an Strafwürdigkeitserwägungen orientierte Einzelfallerörterung. Ziel der Untersuchung ist es, die Inhalte und Funktionen des Merkmals Zueignungsabsicht aufbauend auf einer dogmengeschichtlichen Betrachtung in einer in…mehr

Produktbeschreibung
Das gesetzliche Merkmal der Zueignungsabsicht beim Diebstahl ist trotz seiner langen dogmengeschichtlichen Tradition strafrechtsdogmatisch noch weitgehend ungeklärt. Bei der Bestimmung des Zueignungsbegriffs zeigt sich im Schrifttum verbreitet Resignation gegenüber den bestehenden dogmatischen Defiziten. Die wissenschaftliche Diskussion zersplittert zunehmend in eine vorwiegend an Strafwürdigkeitserwägungen orientierte Einzelfallerörterung. Ziel der Untersuchung ist es, die Inhalte und Funktionen des Merkmals Zueignungsabsicht aufbauend auf einer dogmengeschichtlichen Betrachtung in einer in sich folgerichtigen und praktisch überzeugenden Gesamtkonzeption zu erfassen. Die Untersuchung behandelt im einzelnen den aus Ent- eignungs- und Aneignungselement bestehenden Zueignungsbegriff und die im Diebstahlstatbestand auf die Zueignung bezogenen Begriffe der Absicht und der Rechtswidrigkeit.
Autorenporträt
Der Autor: Der 1965 in Siegen geborene Autor studierte von 1986 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst leistete er unter anderem beim Amtsgericht und Landgericht Marburg. Bis 1998 arbeitete der Autor auch am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Marburg. Anschließend war er als Richter an den Amtsgerichten Limburg und Dillenburg tätig. Seit 2001 ist er Richter auf Lebenszeit am Landgericht Limburg.