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Netzneutralität steht für einen unterschiedslosen Datentransport und gewährleistet den diskriminierungsfreien Zugang zum Internet. Um die von den Telekommunikationsnetzbetreibern forcierte Abkehr von diesem Prinzip entbrannte in der EU eine hitzige Debatte. Die Europäische Kommission versuchte, die widerstreitenden Interessen der Marktakteure per Verordnung in Einklang zu bringen. Dies gelang jedoch nur teilweise.
Sebastian Rogge zeigt auf, inwieweit die mit der Netzneutralität verknüpften Ziele bereits vor Erlass der Verordnung europarechtlich adressiert waren und welche Auswirkungen der
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Produktbeschreibung
Netzneutralität steht für einen unterschiedslosen Datentransport und gewährleistet den diskriminierungsfreien Zugang zum Internet. Um die von den Telekommunikationsnetzbetreibern forcierte Abkehr von diesem Prinzip entbrannte in der EU eine hitzige Debatte. Die Europäische Kommission versuchte, die widerstreitenden Interessen der Marktakteure per Verordnung in Einklang zu bringen. Dies gelang jedoch nur teilweise.

Sebastian Rogge zeigt auf, inwieweit die mit der Netzneutralität verknüpften Ziele bereits vor Erlass der Verordnung europarechtlich adressiert waren und welche Auswirkungen der nun gewählte Regulierungsansatz hat. Die Grundrechtecharta legt dem europäischen Normgeber diverse Schutzpflichten auf. Die Missbrauchsaufsicht steht kartellrechtswidrigen Absprachen und der Marktmacht der Netzbetreiber entgegen. In der Praxis sind diese Instrumente jedoch nicht geeignet, einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Auch die Verordnung schließt die identifizierten Schutzlücken nicht effektiv.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Insgesamt gelingt Rogge eine erfrischend sachliche Aufsicht auf ein komplexes Thema, ohne in vorgefertigte Diskursmuster
zu fallen. Auch wenn Rogge dabei ein sich bewegendes Ziel anvisiert - und damit Teile seiner Ausführungen zwangsläufig schnell überholt sein werden - liefert das Werk eine beachtlich detaillierte Bestandsaufnahme und vor allem eine bleibende technische Fundierung für die weitere Debatte um Netzneutralität.« Christian Möller, in: Neue Justiz, Heft 1/2019