Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Versicherungsbetriebslehre), Veranstaltung: Versicherungswissenschaftlichen Seminars Versicherungssparten, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Private Krankenversicherung existiert bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts.Mit dem zweiten Weltkrieg kam auch das Scheitern der privaten Krankenversicherer.In den frühen Nachkriegsjahren gründete sich eine Interessenvertretung derprivaten Krankenversicherungen, der Verband der privaten Krankenversicherer. Inden folgenden Jahren wurden immer weitere Teile der Bevölkerung in die gesetzlicheKrankenversicherung einbezogen, weshalb die Privaten an Mitgliedern verloren.Im Jahr 1989 wurde die Zugehörigkeit zu PKV und GKV im Gesundheitsreformgesetzneu geregelt. Erstmals wurde es gutverdienenden Arbeitnehmern gestattet,sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine privateKrankenversicherung zu wechseln.Nicht jeder Person steht es frei, einen privaten Krankheitsvollversicherungsschutzzu kaufen. Ein Eintritt in die PKV ist möglich für Beamte und Selbstständige sowieArbeitnehmer mit einem Einkommen, das über drei Jahre hinweg oberhalb derVersicherungspflichtgrenze lag. Wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kannsich privat versichern, allerdings unterliegen die Privaten, mit einigen wenigen Ausnahmen, nicht dem Kontrahierungszwang. Es wird i.d.R. eine dem Risiko entsprechendeeinkommensunabhängige Prämie erhoben. Es gelten keine rechtlichenSonderbehandlungen für die privaten Krankenversicherer, beispielsweiseRabatte für Arzneien. Dadurch zahlen privat Versicherte oftmals mehr für einebestimmte Leistung, sei es beim Arzt oder in der Apotheke, als gesetzlich Versicherte. Im Gegensatz zu den Tarifen der GKV, die größtenteils denselben Leistungsumfangenthalten, sind die Privaten bei der Gestaltung des Leistungsumfangsweitestgehend frei. Anders als die gesetzlichen Kassen verwenden die Privatendas Anwartschaftsdeckungsverfahren und bauen somit Altersrückstellungenfür ihre Versicherten auf. Bei der GKV, die das Umlageverfahren anwendet, geschieht dies nicht. Ein weiterer elementarer Unterschied ist, dass die PKV das Kostenerstattungsprinzipanwendet, die gesetzlichen Krankenkassen hingegen dasSachleistungsprinzip. Beim Kostenerstattungsprinzip zahlt der Versicherte seineRechnungen selbst. Anschließend lässt er sich das Geld von seiner Krankenversicherungerstatten. Beim Sachleistungsprinzip hingegen geht der Versicherte nichtin Vorleistung, sondern erhält seine Leistung direkt.
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