Die Zulässigkeit atypischer Arbeitskampfformen und die Kampfmittelfreiheit
Eine rechtssoziologische und rechtsdogmatische Analyse im Licht der Flashmob-Entscheidungen von Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht in Zeiten der wirtschaftlichen Globalisierung
Die Zulässigkeit atypischer Arbeitskampfformen und die Kampfmittelfreiheit
Eine rechtssoziologische und rechtsdogmatische Analyse im Licht der Flashmob-Entscheidungen von Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht in Zeiten der wirtschaftlichen Globalisierung
Nach wie vor ist der Streik das wichtigste Mittel zum Erkämpfen von Tarifverträgen. Infolge der Prekarisierung von Arbeit und Beschäftigung verändert sich gleichwohl die heutige Arbeitskampfpraxis in Deutschland. Ein hinreichender Kampfdruck kann nicht immer durch Streiks entfaltet werden. Daher finden atypische Kampfmittel wie Flashmobs, Betriebsblockaden oder Betriebsbesetzungen, insbesondere im Dienstleistungssektor, zunehmende Verbreitung. Die Autorin greift diese gewerkschaftlichen Aktionsformen in Deutschland sowie aus dem Ausland (China, Frankreich, Italien, Taiwan, USA) auf und…mehr
Nach wie vor ist der Streik das wichtigste Mittel zum Erkämpfen von Tarifverträgen. Infolge der Prekarisierung von Arbeit und Beschäftigung verändert sich gleichwohl die heutige Arbeitskampfpraxis in Deutschland. Ein hinreichender Kampfdruck kann nicht immer durch Streiks entfaltet werden. Daher finden atypische Kampfmittel wie Flashmobs, Betriebsblockaden oder Betriebsbesetzungen, insbesondere im Dienstleistungssektor, zunehmende Verbreitung. Die Autorin greift diese gewerkschaftlichen Aktionsformen in Deutschland sowie aus dem Ausland (China, Frankreich, Italien, Taiwan, USA) auf und untersucht die Zulässigkeit von atypischen Kampfmitteln nach deutschem Recht. Im Ergebnis entwickelt sie eine paritätsorientierte Schrankensystematik des atypischen Arbeitskampfes.
Yu-Fan Chiu studierte Rechtswissenschaften an der National Taiwan University, der National Chengchi University (Taiwan) und der Georg-August-Universität Göttingen. Als Stipendiatin des taiwanesischen Bildungsministeriums sowie der Hans-Böckler-Stiftung wurde sie am Institut für Arbeitsrecht der Universität Göttingen promoviert.
Inhaltsangabe
Prekarisierung der Arbeit - Dienstleistungssektor - Arbeitskampffähigkeit der Gewerkschaften - Atypische Arbeitskampfmittel - Flashmob - Betriebsblockade - Betriebsbesetzung - Zulässigkeit atypischer Arbeitskampfformen - Kampfmittelfreiheit - Paritätsorientierte Schrankensystematik des atypischen Arbeitskampfes