Die Frage nach der Zulässigkeit eines Vergleichs im verfassungsgerichtlichen Verfahren wirft Grundfragen des Verfassungsprozesses auf, nämlich die nach der Disponibilität von Verfassungsrecht und nach Aufgabe und Stellung eines Verfassungsgerichts. Unterliegt ein Verfassungsgericht einer grundsätzlichen Entscheidungspflicht, oder existieren Fragen geringerer verfassungsrechtlicher Bedeutung, die Möglichkeiten zur Einigung eröffnen? Nach Darstellung der rechtlichen Grundlagen eines Vergleichs, wird der Versuch unternommen, Kriterien für eine solche allgemeine Bedeutung eines Verfassungsstreits zu entwickeln. Daneben werden wesentliche Verfassungsbereiche und die Beteiligungsverhältnisse der einzelnen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten auf ihre Vergleichseignung hin untersucht.