Die Frage nach dem einstweiligen Rechtsschutz des Betriebsrates gegenüber Maßnahmen der Betriebsänderung ist eine der umstrittensten und meistdiskutierten Fragen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Die Arbeit gibt eine umfassende, systematische Darstellung der maßgeblichen Lösungsgesichtspunkte für die Entscheidung der Streitfrage. Erörtert werden sowohl die prozeßrechtlichen Vorgaben aus den Vorschriften des einstweiligen Rechtsschutzes als auch die Besonderheiten des Mitbestimmungstatbestandes der 111-113 BetrVG. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, daß sich eine unselbständige Unterlassungspflicht des Arbeitgebers zur Sicherung des Beratungsanspruchs des Betriebsrates als Nebenpflicht aus 111 Satz 1 BetrVG ergibt. Für die Geltendmachung dieser Nebenpflicht steht der Weg über 938 ZPO offen.