Die Sonderabfallentsorgung ist seit dem Seveso-Unglück zu einem besonders sensiblen Gegenstand des Umweltrechts geworden. Auf nahezu allen Ebenen sind umfassende Regelungen geschaffen worden. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die in einigen Landesabfallgesetzen festgeschriebenen Andienungspflichten für Sonderabfälle. Begriff und Zulässigkeit derartiger Pflichten sind äußerst umstritten.
Die vorliegende Studie liefert eine Bestandsaufnahme des geltenden Landesrechts sowie eine fundierte Analyse der Zulässigkeit von Andienungspflichten aus europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Perspektive. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß Andienungspflichten zur Sonderabfallbeseitigung keinen Bedenken unterliegen, während die Reglementierung der Sonderabfallverwertung dem Landesgesetzgeber aus kompetenzrechtlichen Gründen verwehrt ist.
Dieses Resultat ist insbesondere für die Landes- und die kommunale Verwaltung von Belang, die mit den einschlägigen Normen des Abfallrechts umgehen muß, wird aber auch bei den betroffenen Wirtschaftsunternehmen auf Interesse stoßen. Die Studie gewinnt damit eine - über die theoretische Erörterung der rechtlichen Probleme hinaus - gesteigerte Praxisrelevanz.
Die vorliegende Studie liefert eine Bestandsaufnahme des geltenden Landesrechts sowie eine fundierte Analyse der Zulässigkeit von Andienungspflichten aus europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Perspektive. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß Andienungspflichten zur Sonderabfallbeseitigung keinen Bedenken unterliegen, während die Reglementierung der Sonderabfallverwertung dem Landesgesetzgeber aus kompetenzrechtlichen Gründen verwehrt ist.
Dieses Resultat ist insbesondere für die Landes- und die kommunale Verwaltung von Belang, die mit den einschlägigen Normen des Abfallrechts umgehen muß, wird aber auch bei den betroffenen Wirtschaftsunternehmen auf Interesse stoßen. Die Studie gewinnt damit eine - über die theoretische Erörterung der rechtlichen Probleme hinaus - gesteigerte Praxisrelevanz.